Au Pair-Versicherung BASIC bis 3 Jahre

Der passende Versicherungsschutz für Personen bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, die eine Au Pair-Stelle in Deutschland oder im Ausland annehmen und sich dort für bis zu 3 Jahre aufhalten möchten. Top-Leistungen - ohne Selbstbehalt!

  • Krankenversicherung
  • Unfall-Versicherung
  • Haftpflicht-Versicherung (incl. Berufshaftpflicht für Au Pairs)
Au Pair-Versicherung BASIC (bis 3 Jahre)
  Krankenversicherung BASIC Unfall- & Haftpflicht Standard Unfall- & Haftpflicht Komfort
pro Monat 33 € 4 € 6 €

Die Krankenversicherung BASIC können Sie wahlweise um die Unfall- & Haftpflicht-Versicherung Standard oder Komfort ergänzen:

  • Tod: 5.000 €
  • Invalidität: 25.000 € (Standard) bzw. 40.000 € (Komfort)
  • Progression bei Vollinvalidität bis 350 %
  • Bergungskosten: 2.500 €
  • Haftpflichtsumme: 1 Mio. € (Standard) bzw. 2,5 Mio. € (Komfort)
  • Schlüsselverlust: 250 € (nur Komfort)
  • Abschiebekosten: 1.000 €

Die richtige Prämie für Ihren Au Pair-Aufenthalt finden Sie leicht, wenn Sie diese Hinweise beachten:

  • Die Au Pair-Versicherung kann von jedermann bis 30 Jahre gebucht werden, der sich für einen Au Pair-Aufenthalt vorübergehend (max. 3 Jahre) im Ausland aufhält. Ausland ist nicht das Land des ständigen Wohnsitzes. Die Au Pair-Versicherung kann also auch für ausländische Au Pairs abgeschlossen werden, die nach Deutschland oder nach Österreich einreisen.
  • Nicht versicherbar sind dauerhaft Pflegebedürftige, Geisteskranke sowie Personen, die gegen Entgelt Sport ausüben (Profisport).
  • Versicherer ist die HanseMerkur Reiseversicherung.
  • Der Abschluss der Versicherung ist jederzeit vor Beginn des Auslandsaufenthaltes möglich. Findet der Au Pair-Aufenthalt in Deutschland statt, ist der Abschluss zusätzlich bis 31 Tage nach der Einreise möglich.
  • Maßgeblich für die Prämie ist nur das Alter zu Beginn des Versicherungsschutzes.
  • Die Versicherung muss für die gesamte Reisedauer gebucht werden. Der Versicherungsschutz gilt auch während der Hin- und Rückreise, wenn diese nicht länger als 2 Tage dauern.
  • Maximale Aufenthaltsdauer: 3 Jahre
  • Wenn sich ihre Reisepläne ändern, können Sie den Versicherungsschutz während der Reise bis auf 3 Jahre verlängern. Sie zahlen dann genau die Prämie nach, die für die zusätzlich versicherte Zeit ohnehin hätte bezahlt werden müssen. Die Verlängerung ist nur nach vorheriger Zustimmung möglich. Bitte melden Sie sich hierzu vor Ablauf der aktuell gültigen Versicherungspolice per Mail bei uns.
  • Im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Au Pair-Aufenthaltes wird die versicherte Zeit verkürzt und die nicht genutzten Prämien werden erstattet. Bitte melden Sie sich hierzu bei uns und halten Sie bitte einen Beleg über das Datum der Beendigung des Au Pair-Aufenthaltes bereit.
  • Der Versicherungsschutz endet in jedem Fall mit dem Ablauf der gebuchten Police oder mit der Beendigung des Au Pair-Aufenhaltes. Es besteht kein Versicherungsschutz im Heimatland. Ausgenommen sind max. 6 Wochen Versicherungsschutz im Heimatland, wenn mindestens 12 Monate versichert wurden und der Au Pair-Aufenthalt in dieser Zeit unterbrochen wird (siehe auch: Leistungsübersicht).
  • Bei einem Wechsel der Gastfamilie kann der Versicherungsschutz auf den Aufenthalt bei der neuen Gastfamilie übertragen werden. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.

Hier finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Leistungen in Kurzform. Die vollständigen Versicherungsbedingungen, die die verbindliche Grundlage des Versicherungsschutzes sind, finden Sie rechts oben (Online-Buchung).

A. Auslandsreise-Krankenversicherung
Erstattung der
Heilbehandlungskosten für:

  • ambulante Heilbehandlung: bei Aufenthalten in Deutschland gemäß GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte); bei Aufenthalten im Ausland zu 100 % der dort ortsüblichen Entgelte
  • stationäre Heilbehandlung (Mehrbettzimmer): bei Aufenthalten in Deutschland gemäß GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte); bei Aufenthalten im Ausland zu 100 % der dort ortsüblichen Entgelte
  • unaufschiebbare Operationen
  • Krankentransport zur stationären Behandlung
  • Medikamente, Verbandmittel
  • Massagen, Packungen, Inhalationen (max. 250 € pro Jahr)
  • unfallbedingte Hilfsmittel
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen, Reparatur von vorhandenem Zahnersatz in Deutschland: gemäß Gebührenordnung für Zahnärzte bis 2,3-facher Satz
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen & Reparatur von vorhandenem Zahnersatz im Ausland: bis 250 € pro Jahr zu 100 %; darüber hinausgehende Kosten zu 50 % mit max. 1.000 € pro Jahr
  • bei Beginn des Versicherungsschutzes bereits bestehende Schwangerschaft: durch akute Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen und Behandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche und Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche, sofern die Behandlungsnotwendigkeit bei Versicherungsbeginn noch nicht feststand
  • bei Beginn des Versicherungsschutzes noch nicht bestehende Schwangerschaft: Schwangerschaftsuntersuchung, Schwangerschaftsbehandlung und Behandlung wegen Fehlgeburt
  • Entbindungen (nach Ablauf der Wartezeit von 8 Monaten)
  • ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Röntgendiagnostik
  • medizinisch notwendige Rehabilitationsmassnahmen

kein Selbstbehalt

Nachbehandlung im Ausland:

  • Ist die Rückreise in das Heimatland zum geplanten Termin wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich, besteht die Leistungspflicht weiter bis zur Herstellung der Transportfähigkeit (max. 3 Monate).

Krankenrücktransport, Überführung, Bestattung:

  • medizinisch sinnvoller Rücktransport in das nächstgelegene Krankenhaus im Heimatland (die Beurteilung erfolgt durch den beratenden Arzt des Versicherers in Abstimmung mit den behandelnden Arzt im Ausland)
  • Überführung des Verstorbenen an den ständigen Wohnort (max. 10.000 €)
  • Bestattung im Ausland (bis zur Höhe der Kosten einer Überführung)

Vorerkrankungen:
Versicherungsfälle, Krankheiten, Beschwerden sowie deren Folgen, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind oder die bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehen, sind nicht versichert.

nicht versichert sind insbesondere:

  • Kosten, die dem Grunde nach bei der Einreise feststanden (z.B. regelmässige Medikamentenkäufe, regelmässige Check-Up´s)
  • Kur-, Sanatoriums- oder Entziehungsmassnahmen
  • Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder
  • Behandlungen durch Personen, mit denen Sie innerhalb der eigenen oder der Gastfamilie zusammenleben

B. Reise-Unfallversicherung

  • kein Selbstbehalt
  • Zahlung einer Todesfall- oder Invaliditätsleistung, wenn der Tod bzw. die Invalidität aufgrund eines während der Reise erlittenen Unfalls eintreten
  • bei Vollinvalidität Progression der Versicherungssumme bis 350 %
  • Such-, Rettungs-, Bergungskosten, Transport zum Krankenhaus oder in eine Spezialklinik (sofern ärztlich angeordnet und medizinisch notwendig) bis zu 2.500 €
  • Mehrkosten für die Rückkehr an den ständigen Wohnsitz, wenn die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidlich waren
  • Überführung an den ständigen Wohnsitz (bei Unfalltod)
  • auch versichert: Flugzeugunfall (als Passagier), Tauchunfall
  • nicht versichert: Ausübung des Berufs, Fallschirmspringen, Training für und Teilnahme an Kfz-Fahrveranstaltungen

C. Reise-Haftpflichtversicherung:

  • Inanspruchnahme des Versicherten wegen Schadenersatz durch Dritte auf der Grundlage privatrechtlicher Haftpflichtbestimmungen
  • Voraussetzung: ein während der Reise eingetretenes Schadenereignis, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsbeschädigung von Menschen (Personenschaden) oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hat
  • Berufshaftpflicht-Versicherung für Au Pairs, sofern Ansprüche gegen das Au Pair selbst geltend gemacht werden und kein anderweitiger bzw. ausreichender Versicherungsschutz besteht
  • Mietsachschäden (vorübergehend für die Reise gemietete Räume): max. 25.000 € (ausgeschlossen: bewegliche Gegenstände in den Räumen, Heizungs-, Maschinen-, Warmwasser-, Elektro- oder Gasgeräte)
  • behördlich angeordnete Abschiebung des Au Pair aus Deutschland: Abschiebekosten bis 1.000 € (hier enthalten: 10 %, mind. 100 € Selbstbehalt)
  • auch versichert: Prüfung und Abwehr berechtigter Ansprüche (Rechtsstreit)
  • ausgeschlossen: jegliche Schäden im Zusammenhang mit dem Halten, Führen oder Besitzen eines Kfz (die Reise-Haftpflichtversicherung ist keine Kfz-Haftpflichtversicherung)
  • ausgeschlossen: Ansprüche von Angehörigen (in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebend), gemeinsam Reisenden und Ansprüche aus der Berufsausübung
  • Selbstbehalt: 10 % (mind. 125 €) bei Mietsachschäden

Arzt- oder Krankenhausbehandlungen:

  • Sie haben freie Arztwahl und können jeden vor Ort tätigen Arzt bzw. jedes Krankenhaus aufsuchen. Eine vorherige Absprache mit der HanseMerkur ist nicht erforderlich.
  • In Notfällen steht Ihnen die 24 h - Notrufnummer unter (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • In jedem Fall wird ein medizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport ausschliesslich von der Notruf-Zentrale in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten organisiert.
  • Bei ambulanter Behandlung treten Sie bitte in Vorleistung gegenüber dem Arzt. Lassen Sie die Behandlung dokumentieren (Name und Adresse des Arztes, Diagnose, ergriffene ärztliche Massnahmen, Kostennoten).
  • Belege können auch in einer anderen Sprache als Deutsch oder Währung als EURO ausgestellt sein.
  • Bei stationärer Behandlung informieren Sie bitte sofort die HanseMerkur. Sie können die direkte Abrechnung der Kosten zwischen dem Krankenhaus und der HanseMerkur Reiseversicherung erbitten. Hierzu halten Sie bitte Ihre Versicherungsnummer bereit und rufen die 24 h - Notrufnummer unter (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 an. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Zur Abrechnung reichen Sie die Behandlungsunterlagen im Original und das Schadenformular (siehe unten) nach der Rückkehr in Ihr Heimatland per Post bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg ein.
  • Wenn Sie die Abrechnung der verauslagten Kosten bereits während der Reise vornehmen möchten, empfehlen wir den Versand der Original-Belege an die HanseMerkur Reiseversicherung durch einen internationalen Kurierdienst, um das Risiko des Verlustes der Belege auf dem Postweg zu verringern.
  • Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC), Schadenformular, Original-Behandlungsbelege.

Schadenformular Krankenversicherung:

Kunden aus Österreich: Sie können Ihre Schadenunterlagen auch innerhalb Österreichs an das Servicebüro in Wien verschicken. Bitte verwenden Sie dafür das Schadenformular für Österreich:

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Unfall-Versicherung

  • Bei einem Unfall suchen Sie bitte unverzüglich einen Arzt auf und informieren die HanseMerkur Reiseversicherung AG über die Notruf-Zentrale.
  • Ein Unfall mit Todesfolge muss innerhalb von 48 Stunden angezeigt werden - auch dann, wenn der Unfall selbst schon angezeigt wurde, nun aber zum Tod geführt hat.
  • Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg
  • Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC).
  • Schadenformular in Deutsch
  • Schadenformular in Englisch

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Haftpflicht-Versicherung

  • Bitte geben Sie in keinem Fall dem Geschädigten gegenüber ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Bitte notieren Sie sich Namen und Anschriften von Anspruchstellern und Zeugen.
  • Melden Sie den Schadenfall bitte unter Verwendung des Schadenformulars an die HanseMerkur Reiseversicherung AG zur Prüfung der Ansprüche des Geschädigten und zur weiteren Bearbeitung.
  • Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg
  • Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC).
  • Schadenformular in Deutsch
  • Schadenformular in Englisch