Flugticket-Stornoschutz (ohne Selbstbehalt)

Anwendbar nur für Flugbuchungen mit beliebiger Reisedauer. Versichert ist die Stornierung des Fluges vor Abreise - zum Beispiel wegen:

  • unerwartet schwerer Erkrankung
  • Arbeitslosigkeit oder Wiedereinstellung
  • Wiederholung nicht bestandener Prüfungen
  • Absage eines Studien-, Praktikums- oder Lehrgangsaufenthaltes im Ausland
  • Erkrankung oder Todesfall eines Mitreisenden oder Angehörigen

Alle versicherten Stornogründe und Leistungen finden Sie unter "Leistungsübersicht". Die Prämie richtet sich nach der Höhe der maximal möglichen Stornokosten Ihres Flugtickets. Kein Selbstbehalt!

Flugticket-Stornoversicherung (ohne Altersgrenze)
Stornokosten bis: je Einzelperson je Familie
200 € 12 € nicht verfügbar
400 € 22 €
600 € 29 €
1.000 € 39 €
1.250 € 45 €
1.500 € 49 €
10.000 € 4,0 %

Die richtige Prämie für Ihre Reise finden Sie leicht, wenn Sie diese Hinweise beachten:

  • Der Ticket-Stornoschutz ist eine Reiserücktrittskosten-Versicherung speziell für Flüge.
  • Versicherbar ist jede Flugbuchung mit beliebiger Reisedauer.
  • Es ist keine Voraussetzung, dass Sie Student/in sind. Der STA Travel - Flugticket-Stornoschutz kann von jedermann gebucht werden. Versicherer ist die HanseMerkur Reiseversicherung.
  • Es gibt keine Altersgrenzen.
  • Die Prämie richtet sich nach Höhe der maximal möglichen Stornokosten Ihres Fluges + eventueller Buchungsentgelte. Wenn Sie auch absichern möchten, dass die Airline im Stornofall die Tax (Steuer) nicht erstattet, müssen Sie die Tax bei der Berechnung der Prämie berücksichtigen.
  • Abschlussfrist: Bei Abschluss bis 3 Werktage nach Reisebuchung besteht Stornoschutz sofort. Bei späterem Abschluss nach 10 Tagen Wartezeit (Karenzzeit).

Hier finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Leistungen in Kurzform. Die vollständigen Versicherungsbedingungen, die die verbindliche Grundlage des Versicherungsschutzes sind, finden Sie rechts oben (Online-Buchung).

Leistungen:

  • kein Selbstbehalt
  • Ersatz der Stornokosten entsprechend der Stornobedingungen der Airline bei Rücktritt (Storno) vor Abreise
  • Ersatz der Hinreise-Mehrkosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund
  • Ersatz der Hinreise-Mehrkosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei verspätetem Reiseantritt wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mind. 2 Stunden, wenn dadurch der gebuchte und versicherte Flug nicht erreicht wurde
  • Ersatz der Umbuchungskosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei Umbuchung aus einem versicherten Grund

versicherte Gründe (Stornogründe):

  • unerwartet schwere Erkrankung
  • Tod
  • Unfall
  • Impfunverträglichkeit (nicht aber: Impfversagen, zu geringer Aufbau des Antikörperwertes)
  • Schwangerschaft (wenn bei Abschluss der Versicherung noch nicht ärztlich festgestellt)
  • Bruch von Prothesen (nicht: Zahnprothesen)
  • Elementarschaden am Eigentum (Einbruch, Naturkatastrophe) mit mind. 2.500 € Schadenhöhe
  • Arbeitslosigkeit aufgrund betriebsbedingter Kündigung mit Arbeitslosmeldung
  • Wiedereinstellung aus der Arbeitslosigkeit heraus
  • (freiwilliger) Arbeitsplatzwechsel
  • Kurzarbeit
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • gerichtliche Vorladung
  • Wiederholung nicht bestandener Prüfung in der versicherten Reisezeit oder den ersten 14 Tagen danach (wenn dadurch eine zeitliche Verlängerung der Ausbildung vermieden werden kann)
  • Nichtversetzung (wenn die gebuchte Reise eine Klassenfahrt ist)
  • unerwartete Einberufung zu Wehrdienst, Wehrübung oder Zivildienst
  • Einreichung der Scheidungsklage beim zuständigen Gericht unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der Ehepartner
  • unerwartete gerichtliche Ladung, sofern keine Terminverschiebung möglich ist
  • unerwartet schwere Erkrankung, Unfall oder Impfversagen eines zur Reise angemeldeten Hundes
  • unerwartete schriftliche Absage eines Studien-, Praktikums-, Lehrgangsaufenthaltes im Ausland durch die durchführende Organisation (wenn dieser bei Abschluss der Versicherung schriftlich zugesagt war)
  • erstmalige Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung innerhalb von 3 Monaten nach Schul- oder Studienende

Hinweis zu Vorerkrankungen (bestehenden Erkrankungen): Ist eine Erkrankung bei Abschluss der Versicherung bereits bekannt, ist sie vom Versicherungsschutz erfasst, wenn sie unerwartet akut wird. Eine Stornierung, die in Zusammenhang mit Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebsleiden, Diabetes (Typ 1), Epilepsie, Multiple Sklerose steht, ist nicht versichert, sofern innerhalb der letzten 12 Monate vor Versicherungsabschluss eine stationäre Behandlung dieser Erkrankungen erfolgte. Kontrolluntersuchungen sind davon ausgenommen.

mitversicherte Angehörige:
Als Reisender sind Sie auch für den Fall der Stornierung Ihrer Reise versichert, wenn in Ihrer Verwandtschaft eines dieser Schadenereignisse eintritt: unerwartet schwere Erkrankung, Tod, Unfall, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Bruch von Prothesen.

Zu den Angehörigen gehören diese Personen: Ehepartner, Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegersohn, Schwiegertochter, Schwäger. Zusätzlich sind im Todesfall auch eingeschlossen: Tante, Onkel, Neffe, Nichte.

Mitreisende:

  • Bis zu 4 Personen, die die Reise gemeinsam machen wollten, sind untereinander versichert - unabhängig davon, ob sie miteinander verwandt sind oder nicht.
  • Wenn mehr als 4 Personen die Reise gemeinsam machen wollten, sind nur noch diejenigen untereinander versichert, die miteinander verwandt sind.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Reise-Stornoschutz (Reiserücktrittskosten-Versicherung)

  • Bei dem Leistungsträger bzw. dem Reisebüro oder Reiseveranstalter Ihrer Reise ist eine unverzügliche Stornierung nach Eintritt des Schadenereignisses erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten! Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund Nichteintritt einer erhofften Besserung oder Heilung die Reise zu spät stornieren!
  • Wenn Sie wegen einer Erkrankung stornieren, muss zuvor die Reiseunfähigkeit von dem behandelnden Arzt festgestellt werden.

Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC). Zusätzlich sind - je nach Schadenereignis - erforderlich:

  • sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
  • bezahlte Original-Kostennachweiseärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten
  • bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde
  • bei Arbeitsplatzverlust eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betriebsbedingte Kündigung sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit
  • bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Änderungsbescheid
  • bei Arbeitsplatzwechsel Bescheinigungen des alten und neuen Arbeitgebers incl. des Nachweises zur Probezeit
  • bei notwendigen Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen eine Bescheinigung der Universität/Fachhochschule/College
  • bei Einberufung zum Grundwehrdienst, zur Wehrübung oder zum Zivildienst Bescheinigung der staatlichen Stelle
  • bei Einreichung der Scheidungsklage eine Kopie der Klageeinreichung beim Gericht
  • bei Vorladung zum Gericht eine Kopie der Vorladung und Terminentscheidung
  • bei erstmaliger Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Ende der Schul- / Studienausbildung eine Bescheinigung des Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses incl. des Nachweises zur Probezeit
  • bei Absage eines Studien-, Praktikums- oder Lehrgangsaufenthaltes die schriftliche Zusage sowie die schriftliche Absage seitens der durchführenden Organisation

Schadenformular:

Kunden aus Österreich: Sie können Ihre Schadenunterlagen auch innerhalb Österreichs an das Servicebüro in Wien verschicken. Bitte verwenden Sie dazu nach Wahl das Schadenformular für Österreich.

Kontaktdaten:

  • Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg