Komfortschutzpaket für Reisen bis 5 Jahre

Das Komfortschutzpaket incl. USA & Canada ist speziell auf die Bedürfnisse österreichischer Kunden zugeschnitten und bietet umfassenden Reiseschutz. Die Lösung für alle, die für Work & Travel, Work Abroad, Praktikum, Studium, Stipendium, Sprachreise, Hilfsprojekte, Adventure, zum Arbeiten ins Ausland oder einfach auf Weltreise gehen. STA Travel-Reiseversicherungen: Top-Leistungen - ohne Selbstbehalt!

  • Auslandsreise-Krankenversicherung
  • Stornoschutz vor der Reise (Reiserücktritt) und während der Reise (Reiseabbruch)
  • Notfall-Versicherung
  • Unfall-Versicherung (Todesfall: 10.000 €, Invalidität: 125.000 €)
  • Haftpflicht-Versicherung (1,5 Mio. €)
  • Gepäck-Versicherung (2.000 €)
Komfortschutzpaket weltweit (incl. USA & Canada)
Reisedauer bis: bis 28 Jahre 29-64 Jahre ab 65 Jahre
5 Tage 29 € 38 € 48 €
10 Tage 34 € 45 € 59 €
17 Tage 42 € 59 € 79 €
1 Monat 65 € 85 € 159 €
2 Monate 125 € 145 € 329 €
3 Monate 165 € 209 € 559 €
4 Monate 225 € 289 € 795 €
5 Monate 295 € 369 € 1.029 €
6 Monate 339 € 459 € 1.259 €
7 Monate 399 € 529 € 1.479 €
8 Monate 459 € 599 € 1.699 €
9 Monate 499 € 669 € 1.929 €
10 Monate 559 € 739 € 2.159 €
11 Monate 619 € 799 € 2.399 €
12 Monate 679 € 859 € 2.629 €
13.-24. Monat je 75 € je 85 € nicht verfügbar
25.-36. Monat je 85 € je 95 € nicht verfügbar
37.-48. Monat je 95 € je 105 € nicht verfügbar
49.-60. Monat je 105 € je 115 € nicht verfügbar
Prämienberechnung für Reisen länger als 1 Jahr:
Prämie für 12 Monate + Prämie je zusätzlichem Monat laut Tabelle

Die richtige Prämie für Ihre Reise finden Sie leicht, wenn Sie diese Hinweise beachten:

  • Es ist keine Voraussetzung, dass Sie Student/in sind. Das STA Travel - Komfortschutzpaket kann von jedermann gebucht werden. Versicherer ist die HanseMerkur Reiseversicherung AG.
  • Ebenfalls ist es keine Bedingung, dass Sie während der Reisezeit in Österreich oder einem anderen Heimatland versichert sind.
  • Maßgeblich für die Prämie ist nur das Alter am Abreisetag. Überschreiten Sie während der Reise eine Altersgrenze, ist dies unerheblich.
  • Wenn Sie nur eine Umsteigeverbindung (Transit) über USA oder Canada mit max. je 1 Nacht auf der Hin-/Rückreise buchen, können Sie die günstigen Prämien "ohne" USA & Canada wählen.
  • Ebenfalls können Sie die günstigen Prämien "ohne" USA & Canada wählen, wenn Sie sich für mindestens 12 Monate versichern und in dieser Zeit maximal 14 Tage in USA oder Canada aufhalten.
  • Im Stornoschutz sind Reisepreise bis 1.500 € bereits eingeschlossen. Wenn Sie einen höheren Reisepreis versichern möchten, buchen Sie bitte zunächst den Komfortschutz entsprechend der Prämientabelle und anschliessend zusätzlich den Storno- & Abbruchschutz in Höhe der noch fehlenden Differenz zu Ihrem Reisepreis. In Summe beider Buchungen ist dann der volle Reisepreis versichert.
  • Der Versicherungsschutz gilt weltweit im Ausland mit Ausnahme Österreichs und ggfs. weiterer Heimatländer. Heimatland ist jedes Land, in dem Sie einen behördlich gemeldeten Wohnsitz haben. USA & Canada sind nur dann eingeschlossen, wenn die Prämienvariante "incl. USA & Canada" gebucht wurde. (Zum Versicherungsschutz bei Unterbrechung der Reise: siehe separate Hinweise unten).
  • Das Komfortschutzpaket muss für die gesamte Reisedauer gebucht werden (Datum der Ausreise aus dem Heimatland bis zur Ankunft dort).
  • Wenn Sie nur einen Teil Ihrer Reise versichern möchten, kontaktieren Sie uns bitte. Teilaufenthalte können in Ausnahmefällen versichert werden.
  • Bitte beachten Sie, dass Polizzen, die nicht für die gesamte Reisezeit abgeschlossen wurden bzw. nicht aufgrund einer zuvor besonders vereinbarten Ausnahme zur teilweisen Versicherung der Reisedauer gebucht wurden, gemäss der Versicherungsbedingungen ungültig sind.
  • Maximale Reisedauer: 60 Monate. Bei Aufenthalten über 12 Monate wird zunächst die Prämie für 12 Monate angesetzt und für jeden weiteren Monat die Monatsprämie für die Zeiträume ab dem 13. Monat entsprechend der Prämientabelle addiert.
  • Familie: 1 oder 2 Erwachsene + mind. 1 Kind unter 18 Jahre, insgesamt max. 7 Personen. Erwachsene Kinder sind mitversichert, solange sie in der Ausbildung sind. Verwandtschaft ist unerheblich.
  • Wenn sich ihre Reisepläne ändern, können Sie den Versicherungsschutz während der Reise bis auf 60 Monate verlängern. Sie zahlen dann genau die Prämie nach, die für die zusätzlich versicherte Zeit ohnehin hätte bezahlt werden müssen. Verlängerungen sind auch mehrmals möglich. Bitte melden Sie sich hierzu vor Ablauf der aktuell gültigen Versicherungspolice per e-Mail bei uns.
  • Im Fall einer vorzeitigen Rückkehr in Ihr Heimatland wird die versicherte Zeit verkürzt und die nicht genutzten Prämienmonate werden erstattet. Bitte heben Sie sich vorzugsweise die Bordkarte des Rückflugs auf und melden Sie sich nach Ihrer Rückkehr bei uns.

Hier finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Leistungen in Kurzform. Die vollständigen Versicherungsbedingungen, die die verbindliche Grundlage des Versicherungsschutzes sind, finden Sie rechts oben (Online-Buchung).

A. Auslandsreise-Krankenversicherung (Reiseversicherung)
Erstattung der
Heilbehandlungskosten für:

  • ärztliche Behandlungen einschließlich durch Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen, Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt), Behandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbrüche
  • Bei Aufenthalten in den USA und Canada auch die erstmalige und einmalige ambulante Behandlung von psychoanalytischen und psychotherapeutischen Erkrankungen durch einen Facharzt. Ergibt sich dabei die Notwendigkeit einer stationären Behandlung, werden die zusätzlichen Rückreisekosten in das Heimatland übernommen. Ersetzt werden nur die Kosten der einfachsten Sitzklasse.
  • ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel (als Medikamente gelten nicht - auch wenn sie ärztlich verordnet sind - Nähr- und Stärkungsmittel sowie kosmetische Präparate)
  • ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
  • ärztlich verordnete Hilfsmittel, die infolge eines Unfalles erstmals notwendig werden und die der Behandlung der Unfallfolgen dienen
  • Röntgendiagnostik
  • Arzneimittelversand
  • Informationsaustausch zwischen Hausarzt und behandelndem Arzt
  • unaufschiebbare stationäre Behandlungen, sofern diese in einer Einrichtung erfolgen, welche im Aufenthaltsland allgemein als Krankenhaus anerkannt ist, unter ständiger ärztlicher Leitung steht, über ausreichende diagnostische und therapeutische Möglichkeiten verfügt und Krankengeschichten führt
  • Krankentransporte zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus und zurück in die Unterkunft
  • unaufschiebbare Operationen
  • schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz, sofern diese durch einen Zahnarzt durchgeführt oder verordnet werden
  • Neugeborene: Bei einer Frühgeburt werden auch die Kosten der im Ausland notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen Kindes bis zu einem Betrag von 50.000 € übernommen.

Nachbehandlung im Ausland:

  • Erfordert eine Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht die Leistungspflicht (einschl. eines dann evtl. notwendig werdenden Rücktransportes) fort bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.

Krankenrücktransport, Überführung, Bestattung:

  • Mehrkosten für einen Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort der versicherten Person, sofern der Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Die Beurteilung eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransportes erfolgt durch einen beratenden Arzt des Versicherers in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt im Aufenthaltsland.
  • Mehrkosten für einen Rücktransport zum nächstgelegenen Krankenhaus am Wohnort der versicherten Person erstattet, sofern (a) nach der Prognose des behandelnden Arztes die Krankenhausbehandlung im Ausland voraussichtlich 10 Tage übersteigt und (b) die voraussichtlichen Kosten der Heilbehandlung im Ausland die Kosten für den Rücktransport übersteigen. Der Versicherer übernimmt auch die Kosten für eine mitversicherte Begleitperson, soweit die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des ausführenden Transportunternehmens vorgeschrieben ist. (Erklärung: Das ist also eine 2. Variante des Rücktransports, diesmal ohne zwingende medizinische Notwendigkeit, sondern aus rein wirtschaftlichen Überlegungen heraus.)
  • zusätzliche Rückreisekosten bei Krankenhausaufenthalten von mindestens 3 Tagen (ersetzt werden nur die Kosten der einfachsten Sitzklasse). (Erklärung: Hier kann die Rückreise seitens des Kunden gewünscht sein. Übernommen werden in diesem Fall natürlich nur Kosten für normal verfügbare Verkehrsmittel.)
  • notwendige Mehrkosten, die im Falle des Ablebens einer versicherten Person durch die Überführung des Verstorbenen an den ständigen Wohnsitz entstehen
  • Kosten für eine Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung entstanden wären

Kostenübernahmeerklärung gegenüber Krankenhäusern (Spitälern):

  • Gewährung eines Darlehens bis 15.000 €, wenn bei einem stationären Krankenhausaufenthalt keine Krankenversicherung bei der HanseMerkur besteht und ein anderer Versicherer nicht leistungspflichtig ist (rückzahlbar innerhalb von 1 Monat nach Rückkehr). Erklärung: Es geht also nur um den Fall, dass bei der HanseMerkur zwar eine Notfall-Versicherung, nicht aber eine Krankenversicherung besteht. Besteht eine Krankenversicherung bei der HanseMerkur, ist die akut notwendige Heilbehandlung ohnehin versichert.

Krankenbesuch:

  • Übernahme der Hin- und Rückreisekosten für eine (1) nahestehende Person an den Ort der Behandlung bei mindestens 5-tägigem und bei Ankunft noch nicht abgeschlossenen Krankenhausaufenthalt der versicherten Person

nicht versichert sind insbesondere:

  • Kosten, die dem Grunde nach bei Abreise feststanden (z.B. regelmässige Medikamentenkäufe, regelmässige Check-Up´s)
  • Begleitung normal verlaufender Schwangerschaften (unerwartete Komplikationen hingegen sind versichert)
  • Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder

Vorerkrankungen (bestehende Krankheiten):

  • während der Reise eintretende und bei Abreise nicht absehbare Komplikationen, die zur akuten Behandlungsnotwendigkeit führen, sind versichert


B. Stornoschutz vor der Reise (Reiserücktrittskosten-Versicherung)
Leistungen:

  • kein Selbstbehalt
  • Ersatz der Stornokosten entsprechend der Stornobedingungen des Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers bei Rücktritt (Storno) vor Abreise
  • Ersatz der Hinreise-Mehrkosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund
  • Ersatz der Hinreise-Mehrkosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei verspätetem Reiseantritt wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mind. 2 Stunden, wenn dadurch der gebuchte und versicherte Flug nicht erreicht wurde
  • Ersatz der Umbuchungskosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei Umbuchung aus einem versicherten Grund

versicherte Gründe (Stornogründe):

  • unerwartet schwere Erkrankung
  • Tod
  • Unfall
  • Impfunverträglichkeit (nicht aber: Impfversagen, zu geringer Aufbau des Antikörperwertes)
  • Schwangerschaft (wenn bei Abschluss der Versicherung noch nicht ärztlich festgestellt)
  • Bruch von Prothesen (nicht: Zahnprothesen)
  • erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruch, Naturkatastrophe) mit mind. 2.500 € Schadenhöhe
  • Arbeitslosigkeit aufgrund betriebsbedingter Kündigung mit Arbeitslosmeldung
  • Wiedereinstellung aus der Arbeitslosigkeit heraus
  • (freiwilliger) Arbeitsplatzwechsel
  • Kurzarbeit
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • gerichtliche Vorladung
  • Wiederholung nicht bestandener Prüfung in der versicherten Reisezeit oder den ersten 14 Tagen danach (wenn dadurch eine zeitliche Verlängerung der Ausbildung vermieden werden kann)
  • Nichtversetzung (wenn die gebuchte Reise eine Klassenfahrt ist)
  • unerwartete Einberufung zu Wehrdienst, Wehrübung oder Zivildienst
  • Einreichung der Scheidungsklage beim zuständigen Gericht unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der Ehepartner
  • unerwartete gerichtliche Ladung, sofern keine Terminverschiebung möglich ist
  • unerwartet schwere Erkrankung, Unfall oder Impfversagen eines zur Reise angemeldeten Hundes
  • unerwartete schriftliche Absage eines Studien-, Praktikums-, Lehrgangsaufenthaltes im Ausland durch die durchführende Organisation (wenn dieser bei Abschluss der Versicherung schriftlich zugesagt war)
  • erstmalige Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung innerhalb von 3 Monate nach Schul- oder Studienende

C. Stornoschutz während der Reise (Reiseabbruch-Versicherung)
Leistungen:

  • bei vorzeitigem Abbruch der Reise: Ersatz der Rückreise-Mehrkosten und Erstattung des Reisepreises (bei Abbruch in der ersten Urlaubshälfte, max. den ersten 8 Tagen 100%, bei späterem Abbruch anteilig)
  • bei Unterbrechung der Reise vor Ort: Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen, Nachreisekosten (bei Rundreise oder Kreuzfahrt)
  • bei verspäteter Rückreise: Ersatz der Rückreise-Mehrkosten
  • zusätzliche Hotelkosten (max. 2.500 €, max. 10 Tage), wenn ein Mitreisender aufgrund Unfall oder Erkrankung nicht transportfähig ist und die Reise nicht planmässig beendet werden kann
  • Erstattung von Nachreisekosten bis 250 €, wenn eine gebuchte und versicherte Tour oder Rundreise aus versichertem Grund nicht erreicht werden kann

versicherte Gründe (Abbruchgründe):

  • unerwartet schwere Erkrankung
  • Tod
  • Unfall
  • Impfunverträglichkeit (nicht aber: Impfversagen, zu geringer Aufbau des Antikörperwertes)
  • Schwangerschaft (wenn bei Abschluss der Versicherung noch nicht ärztlich festgestellt)
  • Bruch von Prothesen (nicht: Zahnprothesen)
  • erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruch, Naturkatastrophe) mit mind. 2.500 € Schadenhöhe
  • körperliche Gefährdung durch unerwartete Unruhen aller Art, Epidemien,
    Naturkatastrophen und Elementarereignisse (Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Erdbeben, Wirbelstürme) am Urlaubsort

Hinweise (gültig für Stornoschutz vor und während der Reise):
Vorerkrankungen
(bestehende Erkrankungen): Ist eine Erkrankung bei Abschluss der Versicherung bereits bekannt, ist sie vom Versicherungsschutz erfasst, wenn sie unerwartet akut wird. Eine Stornierung, die in Zusammenhang mit Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebsleiden, Diabetes (Typ 1), Epilepsie, Multiple Sklerose steht, ist nicht versichert, sofern innerhalb der letzten 12 Monate vor Versicherungsabschluss eine stationäre Behandlung dieser Erkrankungen erfolgte. Kontrolluntersuchungen sind davon ausgenommen.

mitversicherte Angehörige (Verwandte):
Als Reisender sind Sie auch für den Fall der Stornierung Ihrer Reise versichert, wenn in Ihrer Verwandtschaft eines dieser Schadenereignisse eintritt: unerwartet schwere Erkrankung, Tod, Unfall, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Bruch von Prothesen.

Zu den Angehörigen gehören diese Personen: Ehepartner, Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegersohn, Schwiegertochter, Schwäger. Zusätzlich sind im Todesfall auch eingeschlossen: Tante, Onkel, Neffe, Nichte.

Mitreisende:

  • Bis zu 4 Personen, die die Reise gemeinsam machen wollten, sind untereinander versichert - unabhängig davon, ob sie miteinander verwandt sind oder nicht.
  • Wenn mehr als 4 Personen die Reise gemeinsam machen wollten, sind nur noch diejenigen untereinander versichert, die miteinander verwandt sind.

D. Reise-Gepäckversicherung:

  • kein Selbstbehalt
  • versichert ist das persönliche Reisegepäck, das auf die Reise mitgenommen wird
  • versichert ist der Zeitwert
  • Versicherungsschutz besteht während der gesamten Reisezeit (Verlassen des ständigen Wohnsitzes bis zur Rückkehr dorthin)
  • aufgegebenes, in Gewahrsam (Beförderungsunternehmen, Hotel, Gepäckaufbewahrung) gegebenes Gepäck während dieser Zeit: Abhandenkommen, Beschädigung, Zerstörung
  • übrige Reisezeit: Abhandenkommen, Beschädigung, Zerstörung durch strafbare Handlung Dritter, Transportmittelunfall, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Lawine
  • Nicht- oder Zuspätauslieferung des Gepäcks am Zielort (mind. 1 Nacht): Ersatz notwendiger Ersatzkäufe bis 500 € (ausgenommen sind Wertgegenstände)
  • auch versichert: Laptops (Notebook), Foto-/Filmausrüstung, Handy, tragbare DVD-Player (stets nur Hardware)
  • auch versichert: Reiseandenken, Geschenke, die während der Reise erworben wurden
  • auch versichert: Sportgeräte incl. Zubehör (keine Motoren) in der Zeit, in der sie nicht im bestimmungsgemässen Gebrauch sind
  • Wertsachen (Laptop, Foto-/Filmausrüstung, tragbare Video- oder DVD-Player, Schmuck, Handy) sind nur versichert, wenn sie entweder im persönlichen Gewahrsam (getragen, gehalten etc.) sind oder in einem Gebäude oder Schiff in einem gesicherten Raum aufbewahrt werden (Safe, Hotelsafe)
  • nicht versichert: Bargeld, prepaid-Karten, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Ausweise, Dokumente, Urkunden, Kunstgegenstände, Zahngold
  • in Kfz oder Wassersportfahrzeugen: Versicherungsschutz nur von 6-22 h oder bei Fahrtunterbrechungen von max. 2 Stunden; in der übrigen Zeit sind Wertsachen ebenfalls nicht versichert, andere Gegenstände, wenn sie im Fahrzeug nicht sichtbar verschlossen sind (Kofferraum, Kajüte etc.)
  • beim Camping (nur offizielle Campingplätze): Versicherungsschutz nur von 6-22 h, nur bei Diebstahl oder Raub, nur im verschlossenen Zeit; generell ausgeschlossen sind Wertsachen, sofern sie nicht im persönlichen Gewahrsam sind

E. Reise-Notfallversicherung:

  • kein Selbstbehalt
  • Strafverfolgung (Verhaftung oder Haftandrohung): Beschaffung eines Anwalts oder Dolmetschers und Darlehen bis 3.000 € für dafür anfallende Kosten, Verauslagung einer Strafkaution bis 13.000 € als Darlehen. Rückzahlbar an den Versicherer sofort nach Erstattung durch die Behörde oder das Gericht, spätestens 3 Monate nach Darlehensgewährung.
  • Entführung der versicherten Person oder der Reisebegleiter Gewährung eines Darlehens bis max. 10.000 €
  • Verlust von Reisezahlungsmitteln: Kontaktherstellung zur Hausbank, Hilfe bei der Übermittlung des von der Hausbank bereitgestellten Betrages, Darlehensgewährung (max. 3.000 €) bei Nichterreichbarkeit der Hausbank binnen 24 Stunden (rückzahlbar innerhalb von 1 Monat nach Reiseende)
  • Verlust von Ausweisdokumenten im Ausland: Hilfe und Kostenübernahme bei der Ersatzbeschaffung
  • Verlust von Kredit-, EC- oder Maestro-Karten: Hilfe bei der Sperrung (keine Haftung für erfolgreiche Sperrung oder Missbrauch abhandengekommener Karten)
  • Verlust von Reisedokumenten: Hilfe bei der Ersatzbeschaffung
  • Hilfe bei Umbuchungen aufgrund Ausfall oder Verspätung gebuchter Verkehrsmittel (keine Übernahme von Umbuchungs- oder Mehrkosten)
  • Fahrrad-Pannenschutz: Reparaturkosten oder Mehrkosten für die Fahrt zum Ausgangspunkt der Tagesetappe bis 75 € bei Panne oder Unfall des auf der Reise benutzten Fahrrads (ausgeschlossen: Reifenpannen)
  • Fahrrad-Diebstahlschutz: Übernahme der Mehrkosten für die Rückfahrt zum Heimatort, Ausgangsort oder Zielort der Tagesetappe bis 250 € bei Diebstahl des auf der Reise benutzten Fahrads

F. Reise-Unfallversicherung:

  • kein Selbstbehalt
  • Zahlung einer Todesfall- oder Invaliditätsleistung, wenn der Tod bzw. die Invalidität aufgrund eines während der Reise erlittenen Unfalls eintreten
  • Such-, Rettungs-, Bergungskosten, Transport zum Krankenhaus oder an den ständigen Wohnort des Versicherten (sofern ärztlich angeordnet, max. bis zur Höhe der Versicherungssumme)
  • auch versichert: Passagier eines Flugzeugunfalls und Sportunfälle (ausgenommen sind Fallschirmspringen, Training für und Teilnahme an Kfz-Fahrveranstaltungen)
  • auch versichert: Berufsausübung bei kaufmännischer, Büro-, Lehr- oder Verwaltungstätigkeit sowie als Reiseleiter

G. Reise-Haftpflichtversicherung:

  • kein Selbstbehalt
  • Inanspruchnahme des Versicherten wegen Schadenersatz durch Dritte auf der Grundlage privatrechtlicher Haftpflichtbestimmungen
  • Voraussetzung: ein während der Reise eingetretenes Schadenereignis, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsbeschädigung von Menschen (Personenschaden) oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hat
  • auch versichert: Verlust von fremden Wohnungsschlüsseln (z.B. der Gastfamilie) bis 250 € (keine Tresor-, Möbel- oder Kfz-Schlüssel)
  • auch versichert: Schäden an beweglichen Gegenständen im Haushalt der Gastfamilie (max. 2.500 €)
  • ausgeschlossen: jegliche Schäden im Zusammenhang mit dem Halten, Führen oder Besitzen eines Kfz (die Reise-Haftpflichtversicherung ist keine Kfz-Haftpflichtversicherung)

Wenn Sie Ihre Reise innerhalb der versicherten Zeit einmal oder mehrmals unterbrechen und sich vorübergehend wieder im Heimatland aufhalten, besteht dort Versicherungsschutz wie folgt:

  • versicherte Zeit bis 6 Monate: kein Versicherungsschutz im Heimatland
  • versicherte Zeit   7-12 Monate: 3 Wochen
  • versicherte Zeit 13-60 Monate: 6 Wochen pro Versicherungsjahr

Der Versicherungsschutz im Heimatland kann nicht über mehrere Jahre "angespart" werden.

Voraussetzungen:

  • Es handelt sich um eine Unterbrechung der Reise (= Weiterreise in das Ausland nach Ende der Unterbrechung).
  • Die Unterbrechungen erfolgen innerhalb der versicherten Zeit
  • Genau wie im Ausland, besteht auch im Heimatland Versicherungsschutz für während der Unterbrechung der Reise akut notwendig gewordene Heilbehandlungen (keine Vorsorge- oder Routineuntersuchungen, keine Fortsetzung von im Ausland begonnenen Behandlungen).

Wird die Reise planmässig oder vorzeitig beendet (egal, aus welchem Grund), besteht in keinem Fall Versicherungsschutz im Heimatland. In diesem Fall endet der Versicherungsschutz mit der Rückkehr in das Heimatland. Die Prämie für eventuell noch verbleibende, nicht genutzte Prämienmonate erhalten Sie erstattet. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.

Arzt- oder Krankenhausbehandlungen:

  • Sie haben freie Arztwahl und können jeden vor Ort tätigen Arzt bzw. jedes Krankenhaus aufsuchen. Eine vorherige Absprache mit der HanseMerkur ist nicht erforderlich.
  • In Notfällen steht Ihnen die 24 h - Notrufnummer unter (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • In jedem Fall wird ein medizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport ausschliesslich von der Notruf-Zentrale in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten organisiert.
  • Bei ambulanter Behandlung treten Sie bitte in Vorleistung gegenüber dem Arzt. Lassen Sie die Behandlung dokumentieren (Name und Adresse des Arztes, Diagnose, ergriffene ärztliche Massnahmen, Kostennoten).
  • Belege können auch in einer anderen Sprache als Deutsch oder Währung als EURO ausgestellt sein.
  • Bei stationärer Behandlung informieren Sie bitte sofort die HanseMerkur. Sie können die direkte Abrechnung der Kosten zwischen dem Krankenhaus und der HanseMerkur Reiseversicherung erbitten. Hierzu halten Sie bitte Ihre Versicherungsnummer bereit und rufen die 24 h - Notrufnummer unter (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 an. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Zur Abrechnung reichen Sie die Behandlungsunterlagen im Original und das Schadenformular (siehe unten) nach der Rückkehr in Ihr Heimatland per Post bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg ein.
  • Wenn Sie die Abrechnung der verauslagten Kosten bereits während der Reise vornehmen möchten, empfehlen wir den Versand der Original-Belege an die HanseMerkur Reiseversicherung durch einen internationalen Kurierdienst, um das Risiko des Verlustes der Belege auf dem Postweg zu verringern.
  • Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC), Schadenformular, Original-Behandlungsbelege.

Schadenformular Krankenversicherung:

Kunden aus Österreich: Sie können Ihre Schadenunterlagen auch innerhalb Österreichs an das Servicebüro in Wien verschicken. Bitte verwenden Sie dafür das Schadenformular für Österreich:

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Reise-Stornoschutz (Reiserücktrittskosten-Versicherung)

  • Bei dem Leistungsträger bzw. dem Reisebüro oder Reiseveranstalter Ihrer Reise ist eine unverzügliche Stornierung nach Eintritt des Schadenereignisses erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten! Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund Nichteintritt einer erhofften Besserung oder Heilung die Reise zu spät stornieren!
  • Wenn Sie wegen einer Erkrankung stornieren, muss zuvor die Reiseunfähigkeit von dem behandelnden Arzt festgestellt werden.

Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC). Zusätzlich sind - je nach Schadenereignis - erforderlich:

  • sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
  • bezahlte Original-Kostennachweiseärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten
  • bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde
  • bei Arbeitsplatzverlust eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betriebsbedingte Kündigung sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit
  • bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Änderungsbescheid
  • bei Arbeitsplatzwechsel Bescheinigungen des alten und neuen Arbeitgebers incl. des Nachweises zur Probezeit
  • bei notwendigen Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen eine Bescheinigung der Universität/Fachhochschule/College
  • bei Einberufung zum Grundwehrdienst, zur Wehrübung oder zum Zivildienst Bescheinigung der staatlichen Stelle
  • bei Einreichung der Scheidungsklage eine Kopie der Klageeinreichung beim Gericht
  • bei Vorladung zum Gericht eine Kopie der Vorladung und Terminentscheidung
  • bei erstmaliger Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Ende der Schul- / Studienausbildung eine Bescheinigung des Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses incl. des Nachweises zur Probezeit
  • bei Absage eines Studien-, Praktikums- oder Lehrgangsaufenthaltes die schriftliche Zusage sowie die schriftliche Absage seitens der durchführenden Organisation

Schadenformular:

Kunden aus Österreich: Sie können Ihre Schadenunterlagen auch innerhalb Österreichs an das Servicebüro in Wien verschicken. Bitte verwenden Sie dazu nach Wahl das Schadenformular für Österreich.

Kontaktdaten:

  • Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Reise-Abbruchschutz (Reiseabbruch-Versicherung)

  • Je nach Schadenart können verschiedene Kosten erstattungsfähig sein: Mehrkosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise, vor Ort nicht genutzte Leistungen bei Unterbrechung der Reise, Reisepreiserstattung.
  • Bei dem Leistungsträger bzw. dem Reisebüro oder Reiseveranstalter Ihrer Reise ist eine unverzügliche Stornierung nach Eintritt des Schadenereignisses erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten! Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund Nichteintritt einer erhofften Besserung oder Heilung die Reiseleistungen zu einem späteren Zeitpunkt stornieren!
  • Wenn Sie wegen einer Erkrankung stornieren, muss zuvor die Reiseunfähigkeit von dem behandelnden Arzt festgestellt worden sein. Es ist nicht ausreichend, wenn Sie erst die Stornierung vornehmen und erst später danach die Reiseunfähigkeit ärztlich feststellen lassen.
  • Wir empfehlen im Fall einer vorzeitigen oder verspäteten Rückreise aus versichertem Grund, dass Sie mit Ihrem Reisebüro, Reiseveranstalter oder der HanseMerkur Reiseversicherung Kontakt aufnehmen, um die Vorgehensweise abzustimmen und eventuelle Umbuchungen professionell erledigen zu lassen.

Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC). Zusätzich sind - je nach Schadenereignis - erforderlich:

  • sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
  • bei Erkrankung: bezahlte Original-Kostennachweise und ärztliche Bescheinigungen des Arztes vor Ort mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten
  • bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde

Schadenformular:

Kontaktdaten:

  • Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Notfall-Versicherung

  • In Notfällen steht Ihnen die 24 h - Notrufnummer unter (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Da in Notfällen immer zunächst die Notruf-Zentrale kontaktiert wird und damit die Schadenabwicklung übernimmt, gibt es kein Schadenformular.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Unfall-Versicherung

  • Bei einem Unfall suchen Sie bitte unverzüglich einen Arzt auf und informieren die HanseMerkur Reiseversicherung AG über die Notruf-Zentrale.
  • Ein Unfall mit Todesfolge muss innerhalb von 48 Stunden angezeigt werden - auch dann, wenn der Unfall selbst schon angezeigt wurde, nun aber zum Tod geführt hat.
  • Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg
  • Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC).
  • Schadenformular in Deutsch
  • Schadenformular in Englisch

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Haftpflicht-Versicherung

  • Bitte geben Sie in keinem Fall dem Geschädigten gegenüber ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Bitte notieren Sie sich Namen und Anschriften von Anspruchstellern und Zeugen.
  • Melden Sie den Schadenfall bitte unter Verwendung des Schadenformulars an die HanseMerkur Reiseversicherung AG zur Prüfung der Ansprüche des Geschädigten und zur weiteren Bearbeitung.
  • Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg
  • Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC).
  • Schadenformular in Deutsch
  • Schadenformular in Englisch

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Gepäck-Versicherung

  • Grundsätzlich gilt: Dokumente (Bestätigungen, Anzeigen) zu Gepäck-Schadenfällen im Ausland können auch in anderer Sprache als Deutsch eingereicht werden. Ebenfalls können in diesen Unterlagen Beträge in anderer Währung als € ausgewiesen werden.
  • Schäden durch strafbare Handlungen Dritter (z.B. Raub, Diebstahl) zeigen Sie bitte unverzüglich der örtlichen Polizei an. Unverzüglich bedeutet: ohne schuldhaftes Warten. Bitte erstatten Sie in Ihrem eigenen Interesse so schnell als möglich polizeiliche Anzeige. Das vollständige Polizeiprotokoll reichen Sie dann im Original mit den Schadenunterlagen ein.
  • Schäden während der Beförderung (Flug, Bus, Schiff) zeigen Sie bitte unverzüglich gegenüber dem Beförderungsunternehmen an und lassen sich die Schaden- bzw. Verlustmeldung schriftlich bestätigen (damage / loss report). Die Bestätigung reichen Sie im Original mit den Schadenunterlagen ein.
  • Schäden in einem Beherbungsbetrieb (Hotel, Pension, Jugendherberge etc.) zeigen Sie bitte unverzüglich der dortigen Betriebsleitung an und lassen sie bestätigen. Die Bestätigung reichen Sie im Original mit den Schadenunterlagen ein.
  • Als Teilnehmer einer Pauschalreise zeigen Sie den Schaden bitte dem Reiseleiter an und lassen sich eine Bestätigung über die Meldung geben. Diese reichen Sie im Original mit den Schadenunterlagen ein.
  • Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC).
  • Zusätzlich müssen die Original-Anschaffungsbelege zu den betroffenen Gepäckstücken soweit als möglich eingereicht werden. Zu Wertgegenständen wie z.B. Laptop, Foto-/Filmausrüstung, Schmuck müssen in jedem Fall Original-Anschaffungsbelege eingereicht werden.
  • Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg
  • Schadenformular in Deutsch
  • Schadenformular in Englisch
  • Schadenformular in Französisch
  • Schadenformular in Deutsch (für Kunden aus Österreich)