Krankenversicherung ohne USA & Canada bis 5 Jahre

Die passende Lösung für alle Reisenden, die für Work & Travel, Work Abroad, Praktikum, Studium, Stipendium, Sprachreise, Hilfsprojekte, Adventure, zum Arbeiten ins Ausland oder einfach auf Weltreise gehen. STA Travel - Krankenversicherung: Top-Leistungen - ohne Selbstbehalt!

Diese Variante der Krankenversicherung wählen Sie bitte, wenn Sie sich auf Ihrer Reise nicht oder nur kurz in den USA oder in Canada aufhalten (siehe auch rechts "Stopp in USA/Canada).

Krankenversicherung weltweit (ohne USA & Canada)
Reisedauer bis: Prämie je Einzelperson
bis 34 Jahre 35-64 Jahre ab 65 Jahre
5 Tage 6 € 8 € 15 €
15 Tage 12 € 16 € 35 €
1 Monat 21 € 27 € 49 €
2 Monate 44 € 59 € 105 €
3 Monate 77 € 99 € 199 €
4 Monate 125 € 159 € 295 €
5 Monate 145 € 189 € 389 €
6 Monate 175 € 235 € 485 €
7 Monate 199 € 275 € 579 €
8 Monate 229 € 329 € 675 €
9 Monate 265 € 379 € 769 €
10 Monate 299 € 429 € 865 €
11 Monate 335 € 479 € 959 €
12 Monate 385 € 549 € 1.055 €
13.-24. Monat je 39 € je 55 € nicht verfügbar
25.-36. Monat je 49 € je 65 € nicht verfügbar
37.-48. Monat je 59 € je 75 € nicht verfügbar
49.-60. Monat je 69 € je 85 € nicht verfügbar

Prämienberechnung für Reisen länger als 1 Jahr:
Prämie für 12 Monate + Prämie je zusätzlichem Monat laut Tabelle

Die richtige Prämie für Ihre Reise finden Sie leicht, wenn Sie diese Hinweise beachten:

  • Diese Versicherung ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung.
  • Es ist keine Voraussetzung, dass Sie Student/in sind. Die STA Travel - Krankenversicherung kann von jedermann gebucht werden. Versicherer ist die HanseMerkur Reiseversicherung AG.
  • Ebenfalls ist es keine Bedingung, dass Sie während der Reisezeit in Deutschland oder einem anderen Heimatland versichert sind.
  • Maßgeblich für die Prämie ist nur das Alter am Abreisetag. Überschreiten Sie während der Reise eine Altersgrenze, ist dies unerheblich.
  • Wenn Sie nur eine Umsteigeverbindung (Transit) über USA oder Canada mit max. je 1 Nacht auf der Hin-/Rückreise buchen, können Sie die günstigen Prämien "ohne" USA & Canada wählen.
  • Ebenfalls können Sie die günstigen Prämien "ohne" USA & Canada wählen, wenn Sie sich für mindestens 12 Monate versichern und in dieser Zeit maximal 14 Tage in USA oder Canada aufhalten.
  • Der Versicherungsschutz gilt weltweit im Ausland mit Ausnahme Deutschland und ggfs. weiterer Heimatländer. Heimatland ist jedes Land, in dem Sie einen behördlich gemeldeten Wohnsitz haben. USA & Canada sind nur dann eingeschlossen, wenn die Prämienvariante "incl. USA & Canada" gebucht wurde. (zum vorübergehenden Versicherungsschutz bei Unterbrechung der Reise: siehe separate Hinweise oben)
  • Die Krankenversicherung muss für die gesamte Reisedauer gebucht werden (Datum der Ausreise aus dem Heimatland bis zur Ankunft dort).
  • Wenn Sie nur einen Teil Ihrer Reise versichern möchten, kontaktieren Sie uns bitte zunächst. Teilaufenthalte können in Ausnahmefällen versichert werden.
  • Bitte beachten Sie, dass Policen, die nicht für die gesamte Reisezeit abgeschlossen wurden bzw. nicht aufgrund einer zuvor besonders vereinbarten Ausnahme zur teilweisen Versicherung der Reisedauer gebucht wurden, gemäss der Versicherungsbedingungen ungültig sind.
  • Maximale Reisedauer / Versicherungszeit: 60 Monate. Bei Aufenthalten über 12 Monate wird zunächst die Prämie für 12 Monate angesetzt und für jeden weiteren Monat die Monatsprämie für die Zeiträume ab dem 13. Monat entsprechend der Prämientabelle addiert.
  • Familie: 1 oder 2 Erwachsene + mind. 1 Kind unter 18 Jahre, insgesamt max. 5 Personen. Erwachsene Kinder sind mitversichert, solange sie in der Ausbildung sind. Verwandtschaft ist unerheblich.
  • Wenn sich ihre Reisepläne ändern, können Sie den Versicherungsschutz während der Reise bis auf 60 Monate verlängern. Sie zahlen dann genau die Prämie nach, die für die zusätzlich versicherte Zeit ohnehin hätte bezahlt werden müssen. Bitte melden Sie sich hierzu vor Ablauf der aktuell gültigen Versicherungspolice per e-Mail bei uns.
  • Im Fall einer vorzeitigen Rückkehr in Ihr Heimatland wird die versicherte Zeit verkürzt und die nicht genutzten Prämienmonate werden erstattet. Bitte heben Sie sich vorzugsweise die Bordkarte des Rückflugs auf und melden Sie sich nach Ihrer Rückkehr bei uns.

Hier finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Leistungen in Kurzform. Die vollständigen Versicherungsbedingungen, die die verbindliche Grundlage des Versicherungsschutzes sind, finden Sie rechts oben (Online-Buchung).

Erstattung der
Heilbehandlungskosten für:

  • ambulante Heilbehandlung
  • stationäre Heilbehandlung
  • unaufschiebbare Operationen
  • Krankentransport zur stationären Behandlung
  • Medikamente, Verbandmittel, medizinische Hilfsmittel
  • Massagen, Packungen, Inhalationen, Krankengymnastik
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen & Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
  • durch akute Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen
  • bei Frühgeburten (bis 36. Woche) Versicherungsschutz (50.000 €) für das Neugeborene
  • ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Röntgendiagnostik
  • bei Aufenthalten in USA & Canada: erstmalige ambulante Behandlung von psychoanalytischen und psychotherapeutischen Erkrankungen durch einen Facharzt sowie Übernahme zusätzlicher Rückreisekosten bei Notwendigkeit stationärer Behandlung (wenn die Prämienvariante incl. USA & Canada gebucht wurde)

Nachbehandlung im Ausland:

  • Ist die Rückreise in das Heimatland zum geplanten Termin wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich, besteht die Leistungspflicht weiter bis zur Herstellung der Transportfähigkeit (zeitlich nicht begrenzt).

Krankenrücktransport, Überführung, Bestattung:

  • medizinisch sinnvoller Rücktransport in das nächstgelegene Krankenhaus im Heimatland (die Beurteilung erfolgt durch den beratenden Arzt des Versicherers in Abstimmung mit den behandelnden Arzt im Ausland)
  • ohne medizinische Notwendigkeit werden die Kosten eines Rücktransports übernommen, wenn nach der Prognose des behandelnden Arztes die Krankenhausbehandlung im Ausland 14 Tage überschreitet und/oder die Kosten der Behandlung die Kosten des Rücktransports übersteigen
  • Kosten für eine mitversicherte Begleitperson (Mitreisender), wenn die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des durchführenden Transportunternehmens vorgeschrieben ist
  • zusätzliche Rückreisekosten in einem normal verfügbaren Verkehrsmittel (einfachste Klasse) bei noch nicht abgeschlossenem Krankenhausenthalt von mind. 3 Tagen (wenn die Rückreise gewünscht ist)
  • Überführung des Verstorbenen an den ständigen Wohnort
  • Bestattung im Ausland (bis zur Höhe der Kosten einer Überführung)

nicht versichert sind insbesondere:

  • Kosten, die dem Grunde nach bei Abreise feststanden (z.B. regelmässige Medikamentenkäufe, regelmässige Check-Up´s)
  • Begleitung normal verlaufender Schwangerschaften (unerwartete Komplikationen hingegen sind versichert)
  • Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder

Vorerkrankungen (bestehende Krankheiten):

  • während der Reise eintretende und bei Abreise nicht absehbare Komplikationen, die zur akuten Behandlungsnotwendigkeit führen, sind versichert

Wenn Sie Ihre Reise innerhalb der versicherten Zeit einmal oder mehrmals unterbrechen und sich vorübergehend wieder im Heimatland aufhalten, besteht dort Versicherungsschutz wie folgt:

  • versicherte Zeit bis 6 Monate: kein Versicherungsschutz im Heimatland
  • versicherte Zeit   7-12 Monate: 3 Wochen
  • versicherte Zeit 13-60 Monate: 6 Wochen pro Versicherungsjahr

Der Versicherungsschutz im Heimatland kann nicht über mehrere Jahre "angespart" werden.

Voraussetzungen:

  • Es handelt sich um eine Unterbrechung der Reise (= Weiterreise in das Ausland nach Ende der Unterbrechung).
  • Die Unterbrechungen erfolgen innerhalb der versicherten Zeit
  • Genau wie im Ausland, besteht auch im Heimatland Versicherungsschutz für während der Unterbrechung der Reise akut notwendig gewordene Heilbehandlungen (keine Vorsorge- oder Routineuntersuchungen, keine Fortsetzung von im Ausland begonnenen Behandlungen).

Wird die Reise planmässig oder vorzeitig beendet (egal, aus welchem Grund), besteht in keinem Fall Versicherungsschutz im Heimatland. In diesem Fall endet der Versicherungsschutz mit der Rückkehr in das Heimatland. Die Prämie für eventuell noch verbleibende, nicht genutzte Prämienmonate erhalten Sie erstattet. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.

Arzt- oder Krankenhausbehandlungen:

  • Sie haben freie Arztwahl und können jeden vor Ort tätigen Arzt bzw. jedes Krankenhaus aufsuchen. Eine vorherige Absprache mit der HanseMerkur ist nicht erforderlich.
  • In Notfällen steht Ihnen die 24 h - Notrufnummer unter (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • In jedem Fall wird ein medizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport ausschliesslich von der Notruf-Zentrale in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten organisiert.
  • Bei ambulanter Behandlung treten Sie bitte in Vorleistung gegenüber dem Arzt. Lassen Sie die Behandlung dokumentieren (Name und Adresse des Arztes, Diagnose, ergriffene ärztliche Massnahmen, Kostennoten).
  • Belege können auch in einer anderen Sprache als Deutsch oder Währung als EURO ausgestellt sein.
  • Bei stationärer Behandlung informieren Sie bitte sofort die HanseMerkur. Sie können die direkte Abrechnung der Kosten zwischen dem Krankenhaus und der HanseMerkur Reiseversicherung erbitten. Hierzu halten Sie bitte Ihre Versicherungsnummer bereit und rufen die 24 h - Notrufnummer unter (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 an. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Zur Abrechnung reichen Sie die Behandlungsunterlagen im Original und das Schadenformular (siehe unten) nach der Rückkehr in Ihr Heimatland per Post bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg ein.
  • Wenn Sie die Abrechnung der verauslagten Kosten bereits während der Reise vornehmen möchten, empfehlen wir den Versand der Original-Belege an die HanseMerkur Reiseversicherung durch einen internationalen Kurierdienst, um das Risiko des Verlustes der Belege auf dem Postweg zu verringern.
  • Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC), Schadenformular, Original-Behandlungsbelege.

Schadenformular Krankenversicherung:

Kunden aus Österreich: Sie können Ihre Schadenunterlagen auch innerhalb Österreichs an das Servicebüro in Wien verschicken. Bitte verwenden Sie dafür das Schadenformular für Österreich: