Stornoschutz für Reisen bis zu 93 Tagen

Hier finden Sie den Stornoschutz der HanseMerkur Reiseversicherung für Kunden mit Wohnsitz in Österreich. Versichert sind:

  • Rücktritt vor Reisebeginn
  • Abbruch der Reise

Eine genaue Darstellung der Leistungen finden Sie unten in der "Leistungsübersicht". Die Prämie richtet sich nach dem Reisepreis. Kein Selbstbehalt!

Storno- und Abbruchversicherung
Reisepreis bis: für alle Reisen weltweit bis 93 Tage
Einzelperson Familie / Objekt
100 € 8 € 8 €
250 € 14 € 15 €
400 € 21 € 22 €
500 € 26 € 28 €
750 € 38 € 40 €
1.000 € 52 € 59 €
1.500 € 63 € 74 €
2.000 € 85 € 95 €
2.500 € 95 € 110 €
3.000 € 115 € 138 €
4.000 € 165 € 198 €
5.000 € 215 € 248 €
6.000 € 265 € 308 €
7.000 € 315 € 358 €
8.000 € 365 € 408 €
9.000 € 415 € 458 €
10.000 € 465 € 508 €

Definition Familie:

  • 1 Erwachsener + 1-6 mitreisende, minderjährige Kinder oder
  • 2 Erwachsene + 1-5 mitreisende, minderjährige Kinder
  • volljährige Kinder sind versichert, solange sie noch in der Ausbildung sind
  • Verwandtschaftsgrad ist unerheblich

Mitversicherte Kinder, die allein reisen, sind auf diesen Reisen ebenfalls versichert.

Die richtige Prämie für Ihre Reise finden Sie leicht, wenn Sie diese Hinweise beachten:

  • Der Reise-Storno & Abbruchschutz ist eine Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung.
  • Versicherbar ist jede Reise (alle Reisearten wie Flugreise, Schiffsreise, Busreise, Rundreise, Kreuzfahrt) mit einer Reisedauer von max. 1 Jahr. Bitte beachten Sie die besondere Prämie für Schiffsreisen.
  • Es ist keine Voraussetzung, dass Sie Student/in sind. Der STA Travel - Reise-Storno- & Abbruchschutz kann von jedermann gebucht werden. Versicherer ist die HanseMerkur Reiseversicherung.
  • Familie: 1 oder 2 Erwachsene + mind. 1 Kind unter 18 Jahre, insgesamt max. 7 Personen.
  • Es gibt keine Altersgrenzen.
  • Die Prämie richtet sich nach dem Reisepreis. Das ist entweder der Preis einer Pauschalreise oder die Summe mehrerer Reiseleistungen, die für eine Reise gebucht wurden.
  • Abschlussfrist: Bei Abschluss bis 3 Werktage nach Reisebuchung besteht Stornoschutz sofort. Bei späterem Abschluss nach 10 Tagen Wartezeit (Karenzzeit).

Leistungsübersicht

Hier finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Leistungen in Kurzform. Die vollständigen Versicherungsbedingungen, die die verbindliche Grundlage des Versicherungsschutzes sind, finden Sie rechts oben (Online-Buchung).

A. Reiserücktrittskosten-Versicherung
Leistungen:

  • Ersatz der Stornokosten entsprechend der Stornobedingungen des Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers bei Rücktritt (Storno) vor Abreise
  • Ersatz der Hinreise-Mehrkosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund
  • Ersatz der Hinreise-Mehrkosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei verspätetem Reiseantritt wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mind. 2 Stunden, wenn dadurch der gebuchte und versicherte Flug nicht erreicht wurde

versicherte Gründe (Stornogründe):

  • unerwartet schwere Erkrankung
  • Tod
  • Unfall
  • Impfunverträglichkeit (nicht aber: Impfversagen, zu geringer Aufbau des Antikörperwertes)
  • Schwangerschaft (wenn bei Abschluss der Versicherung noch nicht ärztlich festgestellt)
  • Bruch von Prothesen (nicht: Zahnprothesen)
  • erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruch, Naturkatastrophe) mit mind. 2.500 € Schadenhöhe
  • Arbeitslosigkeit aufgrund betriebsbedingter Kündigung mit Arbeitslosmeldung
  • Wiedereinstellung aus der Arbeitslosigkeit heraus
  • (freiwilliger) Arbeitsplatzwechsel
  • Wiederholung nicht bestandener Prüfung in der versicherten Reisezeit oder den ersten 14 Tagen danach (wenn dadurch eine zeitliche Verlängerung der Ausbildung vermieden werden kann)
  • Nichtversetzung (wenn die gebuchte Reise eine Klassenfahrt ist)
  • unerwartete Einberufung zu Wehrdienst, Wehrübung oder Zivildienst
  • Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Trennung der entsprechende Antrag) nach einer Reisebuchung vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner
  • unerwartete gerichtliche Ladung (sofern keine Terminverschiebung möglich)

Selbstbehalt:

  • kein Selbstbehalt

B. Reiseabbruch-Versicherung
Leistungen:

  • bei verspätetem Antritt der Reise: Ersatz der aufgrund verspäteten Antritts nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (max. bis zur Höhe der Versicherungssumme)
  • bei vorzeitigem Abbruch der Reise: Ersatz der Rückreise-Mehrkosten und anteilige Erstattung des Reisepreises
  • bei Unterbrechung der Reise vor Ort: Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen, Nachreisekosten (bei Rundreise oder Kreuzfahrt)
  • bei verspäteter Rückreise: Ersatz der Rückreise-Mehrkosten
  • zusätzliche Hotelkosten bei zwingend notwendiger Aufenthaltsverlängerung aus versichertem Grund

versicherte Gründe (Abbruch- / Unterbrechungsgründe):

  • unerwartet schwere Erkrankung
  • Tod
  • Unfall
  • Impfunverträglichkeit (nicht aber: Impfversagen, zu geringer Aufbau des Antikörperwertes)
  • Schwangerschaft (wenn bei Abschluss der Versicherung noch nicht ärztlich festgestellt)
  • Bruch von Prothesen (nicht: Zahnprothesen)
  • erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruch, Naturkatastrophe) mit mind. 2.500 € Schadenhöhe
  • körperliche Gefährung durch Naturkatastrophen oder Epidemien vor Ort

Selbstbehalt:

  • kein Selbstbehalt

Hinweis zu Vorerkrankungen (bestehenden Erkrankungen): Bestehende Leiden sind versichert, wenn sie unerwartet akut werden. Eine Stornierung oder ein Abbruch im Zusammenhang mit Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebsleiden, Diabetes (Typ 1), Epilepsie oder Multipler Sklerose ist nicht versichert, sofern innerhalb der letzten 12 Monate vor Abschluss der Versicherungspolizze eine stationäre Behandlung dieser Erkrankung erfolgte. Kontrolluntersuchungen sind davon ausgenommen

mitversicherte Angehörige:
Als Reisender sind Sie auch für den Fall der Stornierung Ihrer Reise versichert, wenn in Ihrer Verwandtschaft eines dieser Schadenereignisse eintritt: unerwartet schwere Erkrankung, Tod, Unfall, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Bruch von Prothesen.

Zu den Angehörigen gehören diese Personen: Ehepartner, Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegersohn, Schwiegertochter, Schwäger. Zusätzlich sind im Todesfall auch eingeschlossen: Tante, Onkel, Neffe, Nichte.

Mitreisende:

  • Bis zu 4 Personen, die die Reise gemeinsam machen wollten, sind untereinander versichert - unabhängig davon, ob sie miteinander verwandt sind oder nicht.
  • Wenn mehr als 4 Personen (bei Familienprämien: 7 Personen) die Reise gemeinsam machen wollten, sind nur noch diejenigen untereinander versichert, die miteinander verwandt sind

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Reise-Stornoschutz (entspricht Reiserücktrittskosten-Versicherung)

  • Bei der Fluggesellschaft bzw. dem Reisebüro oder Reiseveranstalter Ihrer Reise ist eine unverzügliche Stornierung nach Eintritt des Schadenereignisses erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten! Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund Nichteintritt einer erhofften Besserung oder Heilung die Reise zu einem späten Zeitpunkt stornieren!
  • Wenn Sie wegen einer Erkrankung stornieren, muss zuvor die Reiseunfähigkeit von dem behandelnden Arzt festgestellt worden sein. Es ist nicht ausreichend, wenn Sie erst die Stornierung vornehmen und erst später danach die Reiseunfähigkeit ärztlich feststellen lassen.

Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC). Zusätzlich sind - je nach Schadenereignis - erforderlich:

  • sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
  • ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten beim Storno wegen Erkrankung
  • bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde
  • bei Arbeitsplatzverlust eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betriebsbedingte Kündigung sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit
  • bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Änderungsbescheid
  • bei (freiwilligem) Arbeitsplatzwechsel Bescheinigungen des alten und neuen Arbeitgebers incl. des Nachweises zur Probezeit
  • bei notwendigen Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen eine Bescheinigung der Universität/Fachhochschule/College
  • bei Einberufung zum Grundwehrdienst, zur Wehrübung oder zum Zivildienst Bescheinigung der staatlichen Stelle

Schadenformular:

Kontaktdaten:

  • Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Reise-Abbruchschutz (Reiseabbruch-Versicherung)

  • Je nach Schadenart können verschiedene Kosten erstattungsfähig sein: Mehrkosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise, vor Ort nicht genutzte Leistungen bei Unterbrechung der Reise, Reisepreiserstattung.
  • Bei dem Leistungsträger bzw. dem Reisebüro oder Reiseveranstalter Ihrer Reise ist eine unverzügliche Stornierung nach Eintritt des Schadenereignisses erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten! Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund Nichteintritt einer erhofften Besserung oder Heilung die Reiseleistungen zu einem späteren Zeitpunkt stornieren!
  • Wenn Sie wegen einer Erkrankung stornieren, muss zuvor die Reiseunfähigkeit von dem behandelnden Arzt festgestellt worden sein. Es ist nicht ausreichend, wenn Sie erst die Stornierung vornehmen und erst später danach die Reiseunfähigkeit ärztlich feststellen lassen.
  • Wir empfehlen im Fall einer vorzeitigen oder verspäteten Rückreise aus versichertem Grund, dass Sie mit Ihrem Reisebüro, Reiseveranstalter oder der HanseMerkur Reiseversicherung Kontakt aufnehmen, um die Vorgehensweise abzustimmen und eventuelle Umbuchungen professionell erledigen zu lassen.

Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC). Zusätzich sind - je nach Schadenereignis - erforderlich:

  • sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
  • bei Erkrankung: bezahlte Original-Kostennachweise und ärztliche Bescheinigungen des Arztes vor Ort mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten
  • bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde

Schadenformular:

Kontaktdaten:

  • Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg