Versicherungspakete für Reisen bis 365 Tage

Kunden mit Wohnsitz in Österreich finden hier attraktive Reiseversicherungen für alle Reisen weltweit. Es stehen Versicherungspakete der HanseMerkur Reiseversicherung mit oder ohne Krankenversicherung für Einzelpersonen oder Familien zur Verfügung:

  • Stornoschutz
  • Abbruchschutz
  • Verspätungsschutz
  • Umbuchungsschutz
  • Umsteigeversicherung (nur im Komplett-Schutz)
  • Reise-Krankenversicherung (nur im Komplett-Schutz)
  • Reise-Assistance (Notfall)
  • Unfallversicherung
  • Reisepäck-Versicherung
Versicherungspakete für alle Reisearten (bis 365 Tage)
Reisepreis bis: Komplett-Schutz Basis-Schutz
Prämien für Reisen bis 31 Tage
Einzelperson Familie Einzelperson Familie
250 € 24 € nein 21 € nein
500 € 36 € 38 € 33 € 35 €
750 € 47 € nein 42 € nein
1.000 € 59 € 68 € 54 € 63 €
1.500 € 69 € 86 € 64 € 75 €
2.000 € 99 € 116 € 89 € 106 €
3.000 € 135 € 145 € 125 € 135 €
5.000 € 215 € 235 € 195 € 205 €
7.000 € 320 € 345 € 300 € 315 €
10.000 € 485 € 495 € 455 € 465 €
  Verlängerungsprämien 32. - 365. Tag
pro Tag 1,95 € 3,75 € 0,70 € 1,30 €
  Der Basis-Schutz enthält nicht die im Komplett-Schutz enthaltenen Umsteige-Versicherung und Reise-Krankenversicherung!

Definition Familie:

  • 1 Erwachsener + 1-6 mitreisende, minderjährige Kinder oder
  • 2 Erwachsene + 1-5 mitreisende, minderjährige Kinder
  • volljährige Kinder sind versichert, solange sie noch in der Ausbildung sind
  • Verwandtschaftsgrad ist unerheblich

Mitversicherte Kinder, die allein reisen, sind auf diesen Reisen ebenfalls versichert.

Anwendung der Prämien / verlängern & verkürzen

Bitte beachten Sie diese Hinweise zu Ihrer Reiseversicherung:

  • Diese Reiseversicherungen sind Versicherungspakete für Einzelreisen.
  • Versicherer ist die HanseMerkur Reiseversicherung AG.
  • Versicherbar ist jede Reise (alle Reisearten wie Flugreise, Schiffsreise, Busreise, Rundreise, Kreuzfahrt) mit einer Reisedauer bis zu 365 Tage.
  • Abschlussfrist: Sofortiger Versicherungsschutz im Stornoschutz besteht, wenn die Polizze zusammen mit oder innerhalb von 3 Tagen nach Reisebuchung gebucht wird. Bei Abschluss der Polizze später als 3 Tage nach Reisebuchung besteht der Stornoschutz erst nach Ablauf einer Karenzzeit von 10 Tagen.
  • Selbstbehalt nur in der Krankenversicherung: Besteht hinsichtlich der Leistungen eine Sozial- oder Privatversicherung, machen Sie bitte zuerst dort Ihre Ansprüche geltend. Unterlassen Sie dies oder wird aus einer solchen Versicherung keine Leistung erbracht, so reduziert sich die Erstattungsleistung um 20%.
  • Altersgrenzen: keine
  • Familie: 1 oder 2 Erwachsene + mindestens 1 mitreisendes minderjähriges Kind - insgesamt maximal 7 Personen. Volljährige Kinder sind versichert, solange sie noch in der Ausbildung sind. Das Verwandschaftsverhältnis spielt keine Rolle.
  • Verlängerung über 31 Tage: Dauert Ihre Reise länger als 31 Tage, buchen Sie bitte bitte zusätzlich zur Paketprämie "bis 31 Tage" die Verlängerungsprämie pro Tag hinzu.
  • Verkürzen: Kehren Sie vorzeitig von Ihrer Reise zurück, werden die nicht genutzten Tagesprämien (ab dem 32. Tag) erstattet. Bitte bewahren Sie die Bordkarte des Rückflugs nach Österreich auf.

Leistungsübersicht

Hier finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Leistungen in Kurzform. Die vollständigen Versicherungsbedingungen, die die verbindliche Grundlage des Versicherungsschutzes sind, finden Sie rechts oben (Online-Buchung).

A. Reiserücktrittskosten-Versicherung
Leistungen:

  • Ersatz der Stornokosten entsprechend der Stornobedingungen des Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers bei Rücktritt (Storno) vor Abreise
  • Ersatz der Hinreise-Mehrkosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund
  • Ersatz der Hinreise-Mehrkosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei verspätetem Reiseantritt wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mind. 2 Stunden, wenn dadurch der gebuchte und versicherte Flug nicht erreicht wurde

versicherte Gründe (Stornogründe):

  • unerwartet schwere Erkrankung
  • Tod
  • Unfall
  • Impfunverträglichkeit (nicht aber: Impfversagen, zu geringer Aufbau des Antikörperwertes)
  • Schwangerschaft (wenn bei Abschluss der Versicherung noch nicht ärztlich festgestellt)
  • Bruch von Prothesen (nicht: Zahnprothesen)
  • erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruch, Naturkatastrophe) mit mind. 2.500 € Schadenhöhe
  • Arbeitslosigkeit aufgrund betriebsbedingter Kündigung mit Arbeitslosmeldung
  • Wiedereinstellung aus der Arbeitslosigkeit heraus
  • (freiwilliger) Arbeitsplatzwechsel
  • Wiederholung nicht bestandener Prüfung in der versicherten Reisezeit oder den ersten 14 Tagen danach (wenn dadurch eine zeitliche Verlängerung der Ausbildung vermieden werden kann)
  • Nichtversetzung (wenn die gebuchte Reise eine Klassenfahrt ist)
  • unerwartete Einberufung zu Wehrdienst, Wehrübung oder Zivildienst
  • Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Trennung der entsprechende Antrag) nach einer Reisebuchung vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner
  • unerwartete gerichtliche Ladung (sofern keine Terminverschiebung möglich)

Selbstbehalt:

  • kein Selbstbehalt

B. Reiseabbruch-Versicherung
Leistungen:

  • bei verspätetem Antritt der Reise: Ersatz der aufgrund verspäteten Antritts nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (max. bis zur Höhe der Versicherungssumme)
  • bei vorzeitigem Abbruch der Reise: Ersatz der Rückreise-Mehrkosten und anteilige Erstattung des Reisepreises
  • bei Unterbrechung der Reise vor Ort: Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen, Nachreisekosten (bei Rundreise oder Kreuzfahrt)
  • bei verspäteter Rückreise: Ersatz der Rückreise-Mehrkosten
  • zusätzliche Hotelkosten bei zwingend notwendiger Aufenthaltsverlängerung aus versichertem Grund

versicherte Gründe (Abbruch- / Unterbrechungsgründe):

  • unerwartet schwere Erkrankung
  • Tod
  • Unfall
  • Impfunverträglichkeit (nicht aber: Impfversagen, zu geringer Aufbau des Antikörperwertes)
  • Schwangerschaft (wenn bei Abschluss der Versicherung noch nicht ärztlich festgestellt)
  • Bruch von Prothesen (nicht: Zahnprothesen)
  • erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruch, Naturkatastrophe) mit mind. 2.500 € Schadenhöhe
  • körperliche Gefährung durch Naturkatastrophen oder Epidemien vor Ort

Selbstbehalt:

  • kein Selbstbehalt

Hinweis zu Vorerkrankungen (bestehenden Erkrankungen): Bestehende Leiden sind versichert, wenn sie unerwartet akut werden. Eine Stornierung oder ein Abbruch im Zusammenhang mit Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebsleiden, Diabetes (Typ 1), Epilepsie oder Multipler Sklerose ist nicht versichert, sofern innerhalb der letzten 12 Monate vor Abschluss der Versicherungspolizze eine stationäre Behandlung dieser Erkrankung erfolgte. Kontrolluntersuchungen sind davon ausgenommen

mitversicherte Angehörige:
Als Reisender sind Sie auch für den Fall der Stornierung Ihrer Reise versichert, wenn in Ihrer Verwandtschaft eines dieser Schadenereignisse eintritt: unerwartet schwere Erkrankung, Tod, Unfall, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Bruch von Prothesen.

Zu den Angehörigen gehören diese Personen: Ehepartner, Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegersohn, Schwiegertochter, Schwäger. Zusätzlich sind im Todesfall auch eingeschlossen: Tante, Onkel, Neffe, Nichte.

Mitreisende:

  • Bis zu 4 Personen, die die Reise gemeinsam machen wollten, sind untereinander versichert - unabhängig davon, ob sie miteinander verwandt sind oder nicht.
  • Wenn mehr als 4 Personen (bei Familienprämien: 7 Personen) die Reise gemeinsam machen wollten, sind nur noch diejenigen untereinander versichert, die miteinander verwandt sind

C. Verspätungsschutz-Versicherung
Leistungen:

  • Erstattung zusätzlicher Rückreisekosten
  • Erstattung zusätzlicher Unterbringungskosten
  • Erstattung der Hinreisemehrkosten

versichertes Ereignis:

  • Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel

Selbstbehalt:

  • kein Selbstbehalt

D. Umbuchungs-Versicherung
Leistungen:

  • Erstattung der Kosten der Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt bis maximal 30 € pro Person / Objekt

versichertes Ereignis:

  • Umbuchung der Reise aus beliebigem Grund

Selbstbehalt:

  • kein Selbstbehalt

E. Umsteigeversicherung
Leistungen:

  • Erstattung zusätzlicher Rückreisekosten
  • Erstattung der Umbuchungskosten: Kosten einer Neubuchung bis 500 €, Übernachtungskosten bis 50 €

versichertes Ereignis:

  • Verspätung des Zubringerfluges um mehr als 2 Stunden am Anschlussflughafen in Europa von einem Startflughafen in Europa (Geltungsbereich ist also nur Europa!)

Selbstbehalt:

  • kein Selbstbehalt

F. Reise-Krankenversicherung
Der Versicherungsschutz gilt im Ausland. Ausland ist nicht das Staatsgebiet Österreichs sowie jedes anderen Landes, in dem Sie einen dauerhaften Wohnsitz haben.

Erstattung der
Heilbehandlungskosten für:

  • ambulante Heilbehandlung
  • stationäre Heilbehandlung (max. 220.000 €)
  • unaufschiebbare Operationen
  • Krankentransport zur stationären Behandlung
  • Kostenübernahmeerklärung gegenüber Krankenhäusern (auch: Darlehen bis 15.000 €, wenn keine Kostenübernahmezusage eines Krankenversicherers besteht)
  • Medikamente, Verbandmittel
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen & Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
  • durch akute Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
  • Heilbehandlung für auf der Reise Neugeborene
  • Röntgendiagnostik
  • Hotelkosten bis 2.500 € für versicherte Miteisende, die aufgrund Organisation eines Rücktransportes oder einer Überführung oder aufgrund Verlängerung des Aufenthaltes wegen stationärer Heilbehandlung der versicherten Person entstehen
  • Krankenbesuch: Hin- und Rückreisekosten für eine nahestehende Person an den Aufenthaltsort im Ausland bei mindestens 5-tägigem und noch nicht abgeschlossenen Krankenhausaufenthalt

Nachbehandlung im Ausland:

  • Ist die Rückreise in das Heimatland zum geplanten Termin wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich, besteht die Leistungspflicht weiter bis zur Herstellung der Transportfähigkeit.

Krankenrücktransport, Überführung, Bestattung:

  • medizinisch sinnvoller Rücktransport in das nächstgelegene Krankenhaus im Heimatland (die Beurteilung erfolgt durch den beratenden Arzt des Versicherers in Abstimmung mit den behandelnden Arzt im Ausland)
  • Mehrkosten für einen Rücktransport zum Krankenhaus am Wohnort ohne medizinische Notwendigkeit, wenn nach der Prognose der behandelnden Ärzte die stationäre Heilbehandlung im Ausland 10 Tage übersteigt und die Kosten der Heilbehandlung die Kosten des Rücktransportes übersteigen
  • zusätzliche Rückreisekosten nach Krankenhausaufenthalt
  • zusätzliche Rückreisekosten bei Reiseabbruch nach mindestens 3-tägigem Krankenhausaufenthalt
  • Kosten für eine mitversicherte Begleitperson (Mitreisender) bis 3.700 €, wenn die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des durchführenden Transportunternehmens vorgeschrieben ist
  • Überführung des Verstorbenen an den ständigen Wohnort
  • Bestattung im Ausland (bis zur Höhe der Kosten einer Überführung)

Selbstbehalt:

  • Besteht hinsichtlich der Leistungen eine Sozial- oder Privatversicherung, machen Sie bitte zuerst dort Ihre Ansprüche geltend. Unterlassen Sie dies oder wird aus einer solchen Versicherung keine Leistung erbracht, so reduziert sich die Ersatzleistung um 20%.

nicht versichert sind insbesondere:

  • Kosten, die dem Grunde nach bei Abreise feststanden (z.B. regelmässige Medikamentenkäufe, regelmässige Check-Up´s)
  • Begleitung normal verlaufender Schwangerschaften (unerwartete Komplikationen hingegen sind versichert)
  • Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder

G. Reise-Assistance

  • Hilfe bei Strafverfolgung (Dolmetscherkosten bis 3.000 €, Strafkaution bis 13.000 € auf Darlehensbasis)
  • Darlehen bei Entführung der versicherten Person (bis 10.000 €)
  • Reiseruf
  • Betreuung mitreisender minderjähriger Kinder
  • Hilfe bei Verlust von Reisezahlungsmitteln (bis 1.500 € auf Darlehensbasis)
  • Hilfe bei Verlust von Kredit-, EC- oder Maestro-Karten
  • Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten
  • Hilfe bei Verspätungen
  • Reparatur- und Weiterreisekosten bei Fahrradpannen (bis 75 €)
  • Weiterreisekosten bei Fahrraddiebstahl (bis 250 €)

Selbstbehalt:

  • kein Selbstbehalt

H. Reise-Unfallversicherung
Versicherungsfall:

  • Tod oder Invalidität als Folge eines plötzlich von außen auf den Körper wirkenden Ereignisses
  • tauchtypische Gesundheitsschäden auch ohne Unfallereignis
  • Tod durch Ertrinken oder Ersticken beim Tauchen

Leistungen:

  • im Invaliditätsfall: bis zu 40.000 €
  • im Todesfall: 20.000 € (bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 5.000 €)
  • Bergungskosten bis 5.000 €
  • Kosten für kosmetische Operationen bis 5.000 €

Selbstbehalt:

  • kein Selbstbehalt

Bitte beachten Sie die Ausschlüsse und Einschränkungen für einzelne Sportarten oder andere, außergewöhnlich risikoreiche Betätigungen in den vollständigen Versicherungsbedingungen.


I. Reise-Gepäckversicherung
versicherte Ereignisse:

  • Beschädigung von in Fremdgewahrsam gegebenem Reisegepäck
  • Lieferfristüberschreitung
  • strafbare Handlung Dritter
  • Schäden bei Verkehrsunfällen
  • Schäden durch Brand, Explosion oder Elementarereignis

Versicherungssummen:

  • Einzelpersonen: 2.000 €
  • Familien: 4.000 €

Erklärungen:

  • versichert ist das persönliche Reisegepäck, das auf die Reise mitgenommen wird
  • versichert ist der Zeitwert
  • Versicherungsschutz besteht während der gesamten Reisezeit (Verlassen des ständigen Wohnsitzes bis zur Rückkehr dorthin)
  • aufgegebenes, in Gewahrsam (Beförderungsunternehmen, Hotel, Gepäckaufbewahrung) gegebenes Gepäck während dieser Zeit: Abhandenkommen, Beschädigung, Zerstörung
  • übrige Reisezeit: Abhandenkommen, Beschädigung, Zerstörung durch strafbare Handlung Dritter, Transportmittelunfall, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Lawine
  • Nicht- oder Zuspätauslieferung des Gepäcks am Zielort (mind. 1 Nacht): Ersatz notwendiger Ersatzkäufe bis 500 € (ausgenommen sind Wertgegenstände)
  • auch versichert: Laptops (Notebook), Foto-/Filmausrüstung, Handy, tragbare DVD-Player (stets nur Hardware)
  • auch versichert: Reiseandenken, Geschenke, die während der Reise erworben wurden
  • auch versichert: Sportgeräte incl. Zubehör (keine Motoren) in der Zeit, in der sie nicht im bestimmungsgemässen Gebrauch sind
  • Wertsachen (Laptop, Foto-/Filmausrüstung, tragbare Video- oder DVD-Player, Schmuck, Handy) sind nur versichert, wenn sie entweder im persönlichen Gewahrsam (getragen, gehalten etc.) sind oder in einem Gebäude oder Schiff in einem gesicherten Raum aufbewahrt werden (Safe, Hotelsafe)
  • nicht versichert: Bargeld, prepaid-Karten, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Ausweise, Dokumente, Urkunden, Kunstgegenstände, Zahngold
  • in Kfz oder Wassersportfahrzeugen: Versicherungsschutz nur von 6-22 h oder bei Fahrtunterbrechungen von max. 2 Stunden; in der übrigen Zeit sind Wertsachen ebenfalls nicht versichert, andere Gegenstände, wenn sie im Fahrzeug nicht sichtbar verschlossen sind (Kofferraum, Kajüte etc.)
  • beim Camping (nur offizielle Campingplätze): Versicherungsschutz nur von 6-22 h, nur bei Diebstahl oder Raub, nur im verschlossenen Zeit; generell ausgeschlossen sind Wertsachen, sofern sie nicht im persönlichen Gewahrsam sind

Selbstbehalt:

  • kein Selbstbehalt

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Reise-Stornoschutz (entspricht Reiserücktrittskosten-Versicherung)

  • Bei der Fluggesellschaft bzw. dem Reisebüro oder Reiseveranstalter Ihrer Reise ist eine unverzügliche Stornierung nach Eintritt des Schadenereignisses erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten! Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund Nichteintritt einer erhofften Besserung oder Heilung die Reise zu einem späten Zeitpunkt stornieren!
  • Wenn Sie wegen einer Erkrankung stornieren, muss zuvor die Reiseunfähigkeit von dem behandelnden Arzt festgestellt worden sein. Es ist nicht ausreichend, wenn Sie erst die Stornierung vornehmen und erst später danach die Reiseunfähigkeit ärztlich feststellen lassen.

Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC). Zusätzlich sind - je nach Schadenereignis - erforderlich:

  • sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
  • ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten beim Storno wegen Erkrankung
  • bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde
  • bei Arbeitsplatzverlust eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betriebsbedingte Kündigung sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit
  • bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Änderungsbescheid
  • bei (freiwilligem) Arbeitsplatzwechsel Bescheinigungen des alten und neuen Arbeitgebers incl. des Nachweises zur Probezeit
  • bei notwendigen Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen eine Bescheinigung der Universität/Fachhochschule/College
  • bei Einberufung zum Grundwehrdienst, zur Wehrübung oder zum Zivildienst Bescheinigung der staatlichen Stelle

Schadenformular:

Kontaktdaten:

  • Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Reise-Abbruchschutz (Reiseabbruch-Versicherung)

  • Je nach Schadenart können verschiedene Kosten erstattungsfähig sein: Mehrkosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise, vor Ort nicht genutzte Leistungen bei Unterbrechung der Reise, Reisepreiserstattung.
  • Bei dem Leistungsträger bzw. dem Reisebüro oder Reiseveranstalter Ihrer Reise ist eine unverzügliche Stornierung nach Eintritt des Schadenereignisses erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten! Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund Nichteintritt einer erhofften Besserung oder Heilung die Reiseleistungen zu einem späteren Zeitpunkt stornieren!
  • Wenn Sie wegen einer Erkrankung stornieren, muss zuvor die Reiseunfähigkeit von dem behandelnden Arzt festgestellt worden sein. Es ist nicht ausreichend, wenn Sie erst die Stornierung vornehmen und erst später danach die Reiseunfähigkeit ärztlich feststellen lassen.
  • Wir empfehlen im Fall einer vorzeitigen oder verspäteten Rückreise aus versichertem Grund, dass Sie mit Ihrem Reisebüro, Reiseveranstalter oder der HanseMerkur Reiseversicherung Kontakt aufnehmen, um die Vorgehensweise abzustimmen und eventuelle Umbuchungen professionell erledigen zu lassen.

Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC). Zusätzich sind - je nach Schadenereignis - erforderlich:

  • sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
  • bei Erkrankung: bezahlte Original-Kostennachweise und ärztliche Bescheinigungen des Arztes vor Ort mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten
  • bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde

Schadenformular:

Kontaktdaten:

  • Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg

Arzt- oder Krankenhausbehandlungen:

  • Sie haben freie Arztwahl und können jeden vor Ort tätigen Arzt bzw. jedes Krankenhaus aufsuchen. Eine vorherige Absprache mit der HanseMerkur ist nicht erforderlich.
  • In Notfällen steht Ihnen die 24 h - Notrufnummer unter (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • In jedem Fall wird ein medizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport ausschliesslich von der Notruf-Zentrale in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten organisiert.
  • Bei ambulanter Behandlung treten Sie bitte in Vorleistung gegenüber dem Arzt. Lassen Sie die Behandlung dokumentieren (Name und Adresse des Arztes, Diagnose, ergriffene ärztliche Massnahmen, Kostennoten).
  • Belege können auch in einer anderen Sprache als Deutsch oder Währung als EURO ausgestellt sein.
  • Bei stationärer Behandlung informieren Sie bitte sofort die HanseMerkur. Sie können die direkte Abrechnung der Kosten zwischen dem Krankenhaus und der HanseMerkur Reiseversicherung erbitten. Hierzu halten Sie bitte Ihre Versicherungsnummer bereit und rufen die 24 h - Notrufnummer unter (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 an. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Zur Abrechnung reichen Sie die Behandlungsunterlagen im Original und das Schadenformular (siehe unten) nach der Rückkehr in Ihr Heimatland per Post bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg ein.
  • Wenn Sie die Abrechnung der verauslagten Kosten bereits während der Reise vornehmen möchten, empfehlen wir den Versand der Original-Belege an die HanseMerkur Reiseversicherung durch einen internationalen Kurierdienst, um das Risiko des Verlustes der Belege auf dem Postweg zu verringern.
  • Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC), Schadenformular, Original-Behandlungsbelege.

Schadenformular Krankenversicherung:

Kunden aus Österreich: Sie können Ihre Schadenunterlagen auch innerhalb Österreichs an das Servicebüro in Wien verschicken. Bitte verwenden Sie dafür das Schadenformular für Österreich:

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Notfall-Versicherung

  • In Notfällen steht Ihnen die 24 h - Notrufnummer unter (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Da in Notfällen immer zunächst die Notruf-Zentrale kontaktiert wird und damit die Schadenabwicklung übernimmt, gibt es kein Schadenformular.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Unfall-Versicherung

  • Bei einem Unfall suchen Sie bitte unverzüglich einen Arzt auf und informieren die HanseMerkur Reiseversicherung AG über die Notruf-Zentrale.
  • Ein Unfall mit Todesfolge muss innerhalb von 48 Stunden angezeigt werden - auch dann, wenn der Unfall selbst schon angezeigt wurde, nun aber zum Tod geführt hat.
  • Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg
  • Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC).
  • Schadenformular in Deutsch
  • Schadenformular in Englisch

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Gepäck-Versicherung

  • Grundsätzlich gilt: Dokumente (Bestätigungen, Anzeigen) zu Gepäck-Schadenfällen im Ausland können auch in anderer Sprache als Deutsch eingereicht werden. Ebenfalls können in diesen Unterlagen Beträge in anderer Währung als € ausgewiesen werden.
  • Schäden durch strafbare Handlungen Dritter (z.B. Raub, Diebstahl) zeigen Sie bitte unverzüglich der örtlichen Polizei an. Unverzüglich bedeutet: ohne schuldhaftes Warten. Bitte erstatten Sie in Ihrem eigenen Interesse so schnell als möglich polizeiliche Anzeige. Das vollständige Polizeiprotokoll reichen Sie dann im Original mit den Schadenunterlagen ein.
  • Schäden während der Beförderung (Flug, Bus, Schiff) zeigen Sie bitte unverzüglich gegenüber dem Beförderungsunternehmen an und lassen sich die Schaden- bzw. Verlustmeldung schriftlich bestätigen (damage / loss report). Die Bestätigung reichen Sie im Original mit den Schadenunterlagen ein.
  • Schäden in einem Beherbungsbetrieb (Hotel, Pension, Jugendherberge etc.) zeigen Sie bitte unverzüglich der dortigen Betriebsleitung an und lassen sie bestätigen. Die Bestätigung reichen Sie im Original mit den Schadenunterlagen ein.
  • Als Teilnehmer einer Pauschalreise zeigen Sie den Schaden bitte dem Reiseleiter an und lassen sich eine Bestätigung über die Meldung geben. Diese reichen Sie im Original mit den Schadenunterlagen ein.
  • Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC).
  • Zusätzlich müssen die Original-Anschaffungsbelege zu den betroffenen Gepäckstücken soweit als möglich eingereicht werden. Zu Wertgegenständen wie z.B. Laptop, Foto-/Filmausrüstung, Schmuck müssen in jedem Fall Original-Anschaffungsbelege eingereicht werden.
  • Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg
  • Schadenformular in Deutsch
  • Schadenformular in Englisch
  • Schadenformular in Französisch
  • Schadenformular in Deutsch (für Kunden aus Österreich)