Sie sind bereits abgereist, also schon im Ausland und nun auf der Suche nach einer Auslandskrankenversicherung für die restliche Zeit Ihrer Reise? Das betrifft meistens diese Situationen:
Personen bis 55 Jahre können eine Anschlussversicherung zur STAY Plus Auslandskrankenversicherung für maximal 5 Jahre beantragen. Zur Einholung der erforderlichen Genehmigung senden Sie uns bitte alle mit dem Formular (unten) erbetenen Informationen und laden Sie dazu bitte auch die Versicherungsbestätigung Ihrer aktuellen Auslandskrankenversicherung hoch, sofern eine solche besteht.
Leistungsübersicht STAY Plus Auslandskrankenversicherung (Abschluss nach der Abreise) | ||
Versicherungsabschluss nach der Abreise (nur möglich, wenn er zuvor von uns genehmigt und die Police von uns ausgestellt wurde; wenden Sie sich bitte in jedem Fall an uns): Leistungsfreie Wartezeit von 31 Tagen ab Beginn unseres Versicherungsschutzes. Die Wartezeit entfällt, wenn eine Krankenversicherung mit Versicherungsschutz für ambulante und stationäre Heilbehandlungskosten seit der Abreise bis zum Beginn unseres Versicherungsschutzes nachweislich, lückenlos und seit mindestens 31 Tagen besteht. Die Wartezeit entfällt ferner bei Behandlungen von Unfällen, die nach Abschluss unseres Vertrages eingetreten sind oder bei ärztlicher Hilfe zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr. | ||
Geltungsbereich: für Reisen im Ausland. Ausland ist nicht Deutschland sowie das Staatsgebiet anderer Länder, in denen Sie einen dauerhaften Wohnsitz haben. | ||
versicherte Leistungen: | Variante: | |
Basic | Premium | |
ambulante und stationäre ärztliche Heilbehandlungen im Ausland: | ||
während der Reise eingetretene Erkrankungen oder Unfallfolgen | 100 % | 100 % |
unerwartetes Akutwerden von Vorerkrankungen während der Reise: Bei Vertragsabschluss bestehende und Ihnen bekannte Krankheiten und Beschwerden und deren absehbare Folgen solcher Krankheiten oder Unfälle sind bei einem Abschluss nach der Abreise nur versichert, wenn sie in den letzten 6 Monaten vor Vertragsabschluss nicht behandlungsbedürftig waren (Wartezeit 6 Monate). | 100 % | 100 % |
Schwangerschaftsbeschwerden (Komplikationen) | 100 % | 100 % |
Entbindung bis zur 36. Woche (Frühgeburt) | 100 % | 100 % |
Behandlungen wegen Fehlgeburt | 100 % | 100 % |
medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch | 100 % | 100 % |
schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz (je Versicherungsjahr) | 300 € | 100 % |
aufgrund eines Unfalls erstmals erforderlicher Zahnersatz | 1.000 € | 1.000 € |
Behandlungen durch gesetzlich anerkannte Heilpraktiker, Chirotherapeuten und Osteopathen | nein | 100 % |
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel | 100 % | 100 % |
ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalischen Behandlungen | 100 % | 100 % |
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik | 100 % | 100 % |
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls | 100 % | 100 % |
Röntgendiagnostik | 100 % | 100 % |
unaufschiebbare Operationen | 100 % | 100 % |
vom Arzt verordnete Behandlung durch gesetzlich anerkannte Heilpraktiker, Chirotherapeuten und Osteopathen | nein | ja |
Rehabilitationsmaßnahmen | nein | 100 % |
bei Aufenthalten in den USA oder Kanada: erstmalige ambulante Behandlung von psychoanalytischen und psychotherapeutischen Erkrankungen durch einen Facharzt sowie Übernahme der Rückreisemehrkosten bei Notwendigkeit stationärer Behandlung | 100 % | 100 % |
bei Aufenthalten in den USA oder Kanada: ambulante psychoanalytische Behandlungen bis zu 5 Sitzungen je Versicherungsjahr | nein | 750 € |
ärztliche Vorsorgebehandlungen im Ausland: | ||
Schwangerschaftsvorsorge-Untersuchungen, sofern die Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn eingetreten ist | nein | 100 % |
Entbindung durch einen Arzt (Wartezeit 8 Monate); Kosten für Untersuchungen oder Behandlungen durch Hebammen sind nur versichert, wenn diese nicht gleichzeitig von einem Arzt in Rechnung gestellt werden | nein | 100 % |
sonstige ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach in Deutschland gesetzlich eingeführten Programmen (Wartezeit 6 Monate, je Versicherungsjahr) | nein | 500 € |
gynäkologische Vorsorgeuntersuchung für Frauen zur Früherkennung von Krebserkrankungen (Wartezeit 6 Monate, je Versicherungsjahr) | nein | 100 € |
Zahnvorsorge nach in Deutschland gesetzlich eingeführten Programmen (Wartezeit 6 Monate, je Versicherungsjahr) | nein | 100 € |
Informationsleistungen: | ||
zur Möglichkeit ärztlicher Versorgung bei Krankheit oder Unfall: über den Notruf-Service | 100 % | 100 % |
bei stationärer Behandlung im Ausland Herstellung des Kontaktes und Informationsübermittlung zwischen dem Hausarzt und den behandelnden Krankenhausärzten | 100 % | 100 % |
bei stationärer Behandlung im Ausland und auf Wunsch Information der Angehörigen | 100 % | 100 % |
Versicherungsleistungen bei Frühgeburten im Ausland: | ||
bei Frühgeburt bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche Übernahme der Kosten der notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen Kindes im Ausland bis 50.000 €; bei einer versicherten Zeit ab 3 Monaten unbegrenzt | ja | ja |
Betreuungsleistungen im Ausland: | ||
bei stationärer Behandlung eines mitversicherten Kindes bis 18 Jahre: Erstattung der Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus | 100 % | 100 % |
Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines Kindes bis 18 Jahre, das die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss, weil alle an der Reise teilnehmenden Betreuungspersonen aufgrund Tod, schwerem Unfall oder schwerer Erkrankung die Reise nicht planmäßig fortführen oder beenden können | 100 % | 100 % |
Beschaffung über Übersendung von Arzneimitteln an die versicherte Person, wenn ärztlich verordnete Arzneimittel ihr auf der Reise abhanden gekommen sind (die Kosten der Präparate selbst werden nicht übernommen) | 100 % | 100 % |
bei stationärem und noch nicht abgeschlossenem Aufenthalt länger als 5 Tage: Übernahme der Hin- und Rückreisekosten einer nahestehenden Person an den Ort des Krankenhausaufenthaltes | 100 % | 100 % |
bei Unterbrechung oder Verlängerung des gebuchten Aufenthaltes im Ausland aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes: Übernahme zusätzlicher Unterbringungskosten der versicherten Personen bis max. 2.500 € und für max. 10 Tage | ja | ja |
Transport-, Überführungs- und Bestattungskosten: | ||
Mehrkosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport in das Heimatland oder wenn nach der Prognose der behandelnden Ärzte die Krankenhausbehandlung im Ausland 14 Tage übersteigt | 100 % | 100 % |
Übernahme der Kosten für eine Begleitperson sowie Arztbegleitung, sofern die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des Transportunternehmens vorgeschrieben ist | 100 % | 100 % |
Krankentransport zur stationären Heilbehandlung im Ausland und zurück zur Unterkunft | 100 % | 100 % |
Krankentransport zur ambulanten Heilbehandlung im Krankenhaus oder bei nächsterreichbaren geeigneten Arzt im Ausland und zurück zur Unterkunft | nein | 100 % |
Übernahme der zusätzlichen Rückreisekosten bei verspäteter Rückkehr von der Reise infolge eines Krankenhausaufenthaltes von mindestens 10 Tagen | 100 % | 100 % |
Übernahme der zusätzliche Rückreisekosten mitreisender mitversicherter Personen bei vorzeitiger Beendigung oder Verlängerung ihres Aufenthaltes aufgrund medizinisch sinnvollen Rücktransportes eines Versicherten | 100 % | 100 % |
Erstattung der Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze öffentlich- oder privatrechtlich organisierter Rettungsdienste nach einem Unfall | nein | 5.000 € |
Mehrkosten für die Überführung an den ständigen Wohnort des Verstorbenen | 100 % | 100 % |
Kosten der Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten | 100 % | 100 % |
Organisation und Kostenübernahme der Rückholung des Reisegepäcks bei Rücktransport oder Tod aller mitversicherter erwachsener Personen | 100 % | 100 % |
Nachleistung im Ausland: | ||
bei nachgewiesener Transportunfähigkeit am geplanten Reiseende aufgrund fortdauernder Behandlungsnotwendigkeit im Ausland über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus: Fortbestehen des Versicherungsschutzes bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit | 100 % | 100 % |
weitere Leistungen: | ||
Telefonkosten bei einer Kontaktaufnahme mit der Notruf-Zentrale im Versicherungsfall | ja | ja |
sofern alle im Ausland angefallenen Behandlungskosten zunächst einem anderen Versicherer eingereicht werden und dieser sich an der Kostenerstattung beteiligt: zusätzliche Leistung von 50 € pro Tag (max. 14 Tage) bei stationären Behandlungen bzw. einmalig 25 € bei ambulanten Behandlungen | ja | ja |
ersatzweise Krankenhaustagegeld bis max. 30 Tage (50 € pro Tag) anstelle der Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten | ja | ja |
Selbstbehalt je Schadenfall: | 100 € | nein |
Versicherungsschutz im Heimatland bei Unterbrechung der Reise: (Unterbrechung = vorübergehende Rückreise in das Heimatland mit anschließender Weiterreise ins Ausland innerhalb der versicherten Zeit) | ||
Versicherte Zeit 7-12 Monate: 3 Wochen Schutz; versicherte Zeit 13 Monate und mehr: 6 Wochen Schutz pro Versicherungsjahr (kein "Ansparen" des Unterbrechungsschutzes). Es gelten die Versicherungsbedingungen der gebuchten Reiseversicherung. | ja | ja |
Prämien STAY Plus Auslandskrankenversicherung (Abschluss nach der Abreise) | ||||||
Reisedauer 1 - 60 Monate: | Monatsprämie pro Person | |||||
bis 21 Jahre | 22 - 39 Jahre | 40 - 55 Jahre | ||||
Basic | Premium | Basic | Premium | Basic | Premium | |
ohne USA und Kanada | 44 € | 62 € | 55 € | 80 € | 84 € | 112 € |
mit USA und Kanada | 55 € | 73 € | 72 € | 94 € | 155 € | 183 € |
Mischaufenthalte: Die Prämie ohne USA und Kanada kann auch gebucht werden, wenn Sie bei beliebiger Reisedauer nur eine Umsteigeverbindung mit maximal 1 Übernachtung dort verbringen oder wenn Sie mindestens 7 Monate versichern und sich dabei maximal einmalig 14 Tage in USA oder Kanada aufhalten. Übersteigt der Aufenthalt in USA oder Kanada diese Ausnahmen, muss die gesamte Reisedauer mit USA und Kanada versichert werden. | ||||||
Versicherungsabschluss nach der Abreise (nur möglich, wenn er zuvor von uns genehmigt und die Police von uns ausgestellt wurde; wenden Sie sich bitte in jedem Fall an uns): Leistungsfreie Wartezeit von 31 Tagen ab Beginn unseres Versicherungsschutzes. Die Wartezeit entfällt, wenn eine Krankenversicherung mit Versicherungsschutz für ambulante und stationäre Heilbehandlungskosten seit der Abreise bis zum Beginn unseres Versicherungsschutzes nachweislich, lückenlos und seit mindestens 31 Tagen besteht. Die Wartezeit entfällt ferner bei Behandlungen von Unfällen, die nach Abschluss unseres Vertrages eingetreten sind oder bei ärztlicher Hilfe zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr. | ||||||
Prämienberechnung und Ratenzahlung: Maßgeblich für die Höhe der Prämie der gesamten Police ist Ihr Alter zum Versicherungsbeginn. Sie können eine der angebotenen Ratenzahlungsoptionen wählen - zum Beispiel monatliche Ratenzahlung. |
Auslandskrankenversicherung für schon begonnene Reisen:
Ihr Antrag wird von uns geprüft und Ihre Police wird (sofern genehmigt) von uns ausgestellt.
Es gelten die Prämien, wie Sie auf dieser Webseite dargestellt sind und bei einem Abschluss nach der Abreise diese Bedingungen:
Versicherungsbedingungen STAY Plus Auslandskrankenversicherung bei Abschluss nach der Abreise
Versicherer: HanseMerkur
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