Bei bestehenden Erkrankungen sollten Sie den Leistungsumfang Ihrer Reiseversicherung sicherstellen:
vor der Reise:
während der Reise:
Die von uns empfohlenen Reiseversicherungen bieten umfassenden Schutz für Vorerkrankungen.
Bei bestehenden Erkrankungen sollten Sie den Leistungsumfang Ihrer Reiseversicherung sicherstellen:
vor der Reise:
während der Reise:
Die von uns empfohlenen Reiseversicherungen bieten umfassenden Schutz für Vorerkrankungen.
Personen mit einer, teilweise schon seit längerem, bestehenen Vorerkrankung möchten den Umfang des Versicherungsschutzes vor und während ihrer Auslandsreise verlässlich klären, bevor sie ihre Wahl für die eine oder andere Reiseversicherung treffen.
Beim Abschluss einer guten Stornoschutzversicherung besteht Versicherungsschutz für den Fall, dass die gebuchte Reise aufgrund von Problemen mit eine bestehenden Leiden storniert werden muss. Es gelten dabei meist diese Regeln:
zum Stornoschutz ohne Selbstbehalt
Während der Reise und damit in der Auslandskrankenversicherung ist die Behandlung von akuten Problemen mit der Vorerkrankungen dann versichert, wenn die Behandlungsnotwendigkeit unerwartet eintritt. Entscheidend ist also die Absehbarkeit der Behandlungsbedürftigkeit:
Der Versicherungsschutz besteht mit der Abreise am Versicherungsbeginn bei allen angebotenen Auslandskrankenversicherungen. Nur beim Tarif STAY Travel Auslandskrankenversicherung in der Altersstufe 40 bis 55 Jahre besteht eine Ausschlussfrist von 6 Monaten mit der Folge, dass die Behandlung von akuten Beschwerden einer Vorerkrankung nur dann versichert ist, wenn diese Vorerkrankung in den letzten 6 Monaten vor Abschluss der Versicherung nicht behandlungsbedürftig war. Bei allen anderen Tarifen und Altersstufen gibt es diese Einschränkung nicht.
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