Versicherungen für Reisen nach und innerhalb Europas für Gäste aus dem Ausland, die sich vorübergehend im Schengen-Raum aufhalten. Anwendbar für Aufenthalte in Europa von wenigen Tagen bis zu 5 Jahre und für private Besuchsreisen, bildungsbezogene Aufenthalte wie Studium oder Stipendiat an einer europäischen Universität, Ausbildung, Praktikum oder Au Pair-Stay bei einer Gastfamile in Europa und auch berufliche oder geschäftliche Reisen nach Europa.
Alle Schengen-Versicherungen erfüllen die Anforderungen an den Versicherungsschutz einer Krankenversicherung für die Beantragung eines Schengen-Visums. Eine Bestätigung dazu zur Vorlage bei der Botschaft oder dem Konsulat im Zuge der Visabeantragung für Europa ist in der Versicherungspolice enthalten und muss somit nicht ausdrücklich angefordert werden.
Ihnen steht die gesamte Auswahl an Reiseversicherungen zur Verfügung, aus der Sie ihrem Bedarf entsprechen auswählen: Schengen-Krankenversicherung, Schengen-Unfallversicherung, Schengen-Haftpflichtversicherung, Gepäckversicherung für Schengen-Reisen.
Der Abschluss der Schengen-Versicherung sollte vor der Einreise nach Europa erfolgen. Bei einem Abschluss nach der Einreise besteht eine Wartezeit (leistungsfreie Zeit), die Sie mit dem rechtzeitigen Abschluss vermeiden. Einzelheiten dazu finden Sie bei der jeweils gewählten Schengen-Versicherung.
Versicherungsnehmer ist derjenige, der die Incoming-Versicherung für Europa bestellt (abschließt). Das kann eine Person oder auch ein Unternehmen sein. Versicherte Person ist der Gast, der als Besucher in den Schengenraum reist.
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