Wenn sie ihr Heimatland für eine längere Zeit verlassen, in der Sie sich im Ausland aufhalten werden, müssen oder möchten viele Weltreisende ihre Wohnadresse für die Zeit des Auslandsaufenthaltes bei der Gemeinde abmelden.
Das Bestehen der Wohnsitzmeldung auch für die Zeit der Auslandsreise ist für die Gültigkeit der Auslandskrankenversicherung keine Bedingung. Deren Abschluss ist somit möglich - unabhängig davon, ob im Heimatland die Meldung der Wohnung aufrecht erhalten wird oder nicht. Wir beraten Sie gern über die in diesem Fall angebotenen Reiseversicherungen.
Massgeblich für die Gültigkeit der Reiseversicherung ist aber in jedem Fall - also mit oder ohne Wohnsitzmeldung im Heimatland -, dass Ihre Reiseversicherungspolice die gesamte Dauer Ihrer Auslandsreise abdeckt - von der Abreise im Heimatland bis zur Ankunft dort am Reiseende. Es empfiehlt sich daher immer und insbesondere bei einer ungewissen Reisedauer, die Auslandskrankenversicherung von Anfang an über eine ausreichend lange Zeit abzuschliessen. Damit vermeiden Sie später eventuell erforderliche Verlängerungen der Reiseversicherung, die zunächst genehmigt werden müssen (also auch abgelehnt werden können) und in jedem Fall einen Ausschluss von bereits eingetretenen Schadenfällen bedeuten. Ein finanzielles Risiko gehen Sie dabei nicht ein, da Sie bei vorzeitiger Rückkehr zu viel bezahlte Prämien erstattet bekommen.
Die Auslandsreiseversicherung endet mit der Rückkehr ins Heimatland am Reiseende - auch bei einem Krankenrücktransport dorthin. Danach müssen Sie sich wieder bei Ihrer Krankenversicherung oder Krankenkasse im Heimatland anmelden und versichern. Wir empfehlen Ihnen, die Vorgehensweise bei der Wiederanmeldung im Heimatland vor Ihrer Abreise zu klären - auch im Fall eines Rücktransportes nach Hause.
Auslandskrankenversicherung bei Wohnsitzabmeldung
Sie möchten gern Ihre Planungen im Zusammenhang mit der Aufgabe des Wohnsitzes für Ihre Auslandsreise persönlich durchsprechen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, um einen Telefontermin zu verabreden.
Wir empfehlen Ihnen, im Zuge der Planung eines längeren Aufenthaltes im Ausland abzuklären:
Wohnsitzabmeldung:
Wiederanmeldung nach der Reise:
Fragen Sie uns nach den möglichen Auslandskrankenversicherungen bei Abmeldung des Wohnsitzes.
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